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Profil für die Kleinsten? Facebook will offenbar auch Kindern unter 13 Jahren den Zugang ermöglichen.

© dapd

Soziale Netzwerke: Facebook will die Kinder

Medienberichten zufolge plant Facebook auch unter 13-Jährigen den Zugang zum Netzwerk zu ermöglichen. Wie gut können Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken überhaupt geschützt werden?

Von Anna Sauerbrey

Laut einem Bericht des amerikanischen Wall Street Journal prüft Facebook, wie es auch Kindern ermöglichen kann, den Dienst zu nutzen. Bislang liegt die von Facebook selbst gesetzte Altersgrenze bei 13 Jahren. Da man mit Facebook keinen Vertrag abschließt, ist die Geschäftsfähigkeit keine Voraussetzung. Überlegt wird nun offenbar, die Accounts noch jüngerer Kinder mit denen ihrer Eltern zu verzahnen. Direkt bestätigen wollte Facebook die Berichte nicht, dementierte aber auch nicht.

Faktisch sind bereits heute zahlreiche unter 13-Jährige Mitglied bei Facebook. Wer sich anmeldet, muss zwar sein Geburtsdatum angeben. Ob die Angaben richtig sind, wird allerdings nicht kontrolliert. Das bestätigt die EU-Studie „Kids-Online“, deren Ergebnisse seit September 2011 vorliegen. Demnach haben bereits heute 38 Prozent der Neun- bis Zwölfjährigen in der EU einen Account bei einem Sozialen Netzwerk, etwa die Hälfte von ihnen nutzen hauptsächlich Facebook. Die Studie zeigt auch, dass gerade die Jüngsten ihre Profile nicht gut kontrollieren. Gut die Hälfte der elf- und zwölfjährigen Facebook-Nutzer sagte, sie wüssten nicht, wie man die Privatsphäre- Einstellungen ändert.

Die Gefahren, denen Kindern in Netzwerken ausgesetzt sind, sind zahlreich. Die Experten von „Jugendschutz.net“, einer Initiative der Bundesländer, warnen, dass Kinder etwa mit Pornographie konfrontiert sein könnten oder belästigt werden, von Gleichaltrigen – oder im schlimmsten Fall von Pädophilen.

Facebook allerdings behandelt die Accounts von Jugendlichen bislang im Wesentlichen wie die Erwachsener – wie übrigens andere Angebote im Internet auch. Minderjährige (so sie denn ihr richtiges Alter angegeben haben) können zwar Freundschaftanfragen maximal von Freunden von Freunden erhalten und auch maximal in diesem Kreis Informationen teilen. Darunter können allerdings leicht schon völlig Fremde sein. Was das Speichern von Daten angeht wird kein Unterschied gemacht. Rechtlich ist das in Deutschland bislang nur schwer zu beanstanden. Das Datenschutzrecht formuliert keinen besonderen Schutz Minderjähriger.

Verbraucherschützer und Datenschutzbeauftragte meinen allerdings, dass der Grundsatz der Datensparsamkeit bei Kindern besonders streng angewandt werden müsste.

Die geplante EU-Datenschutzverordnung will besondere Regeln für Minderjährige schaffen. Derweil klagen die Verbraucherzentralen gegen mehrere Internetportale, darunter „Toggo“ von Super-RTL und Angebote des Kika. „Den Jugendlichen fehlt die Weitsicht. Man muss die jungen Verbraucher vor sich selbst schützen“, sagt Carola Elbrecht, Referentin beim Verbraucherzentralen-Bundesverband und Leiterin des Projekts Surfer haben Rechte. Die Vorstellung, Facebook könne auch für Unter-13-Jährige geöffnet werden, bezeichnet sie als „haarsträubend“. Medienexperten empfehlen allen Eltern einhellig, die Online-Aktivitäten ihrer Kinder vor dem Teenager-Alter genau zu kontrollieren.

Nachtrag: Einer unserer Leser hat auf diesen interessanten Link auf das amerikanische Gesetz zum Datenschutz von Kindern verwiesen, das von 1998 stammt. Der amerikanische Datenschutz, der allgemein als weniger stark gilt als in Deutschland, ist in Bezug auf Kinder offenbar deutlich strenger: Das Erheben von Daten von unter 13-Jährigen ist nur unter sehr strengen Auflagen möglich. Dazu gehören die absolute Transparenz, was gespeichert wird, und die überprüfbare Einwilligung der Eltern in die Speicherung und Verwendung.

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