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Streit mit Gema: Youtube muss Musikvideos vorerst nicht löschen

Das Hamburger Landgericht hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Internetplattform Youtube abgelehnt. Die Gema wollte Musikvideos löschen lassen.

Die Zivilkammer sah die Eilbedingung des Antrags des Musikrechte-Verwerter Gema nicht gegeben. Die Gema wollte das Google-Videoportal in dem Eilverfahren dazu zwingen, bestimmte Musikvideos auf Youtube zu löschen. Ein Verwertungsvertrag zwischen der Gema und Youtube war zuvor ausgelaufen.

Das Gericht bezweifelt, dass die Gema erst kurz vor der Antragstellung wusste, dass die Videos der von ihnen vertretenen Künstler bei Youtube abrufbar sind. Mit dem Urteil hat das Gericht aber nicht darüber entschieden, ob der Gema generell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht. Dieser Anspruch muss jetzt in einem Klageverfahren geltend gemacht werden. (dpa)

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