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Diese Meldung kennen die deutschen Youtube-Nutzer nur zu gut.

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Update

Urteil: Youtube muss Musiktitel aus dem Netz nehmen

Das Video-Portal Youtube darf nach einer Klage der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema sieben Musiktitel nicht weiter in seinem Angebot bereitstellen. Dem Urteil wird grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen.

Im Streit zwischen Youtube und der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema um die Nutzung von Musikvideos im Internet hat das Hamburger Landgericht ein wegweisendes Urteil gefällt. Die Kammer verurteilte Youtube am Freitag, Musikvideos im Internet künftig besser gegen Urheberrechtsverstöße zu schützen. Bei dem Streit geht es nur vordergründig um die von der Gema verlangte Sperrung von mehreren Titeln. Im Kern wollen die Rechteverwerter erreichen, dass die Videoplattform Urheber dafür bezahlt, wenn sie deren Filme und Musik weiterverbreitet.

Bildergalerie: Gema gegen Youtube

Die Google-Tochter Youtube argumentierte, dass Youtube lediglich die Plattform für das Hochladen von Musikvideos im Internet zur Verfügung stelle und sie für die Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden könne.

Die Gema hatte von Youtube verlangt, zwölf urheberrechtlich geschützte Musikvideos zu sperren und auch künftig nicht mehr zugänglich zu machen, weil die Google-Konzerntochter dafür aus ihrer Sicht keine Lizenzrechte besitzt. Darunter befinden sich nach Branchenangaben auch Schlager wie “Zwei kleine Italiener“. Die Gema machte keine Angaben zu den einzelnen Titeln.

Ein Sprecher sagte lediglich, es handele sich um einen repräsentativen Querschnitt aus dem Repertoire ihrer Mitglieder. Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit mehreren Jahren hin. Nachdem ein vorläufiger Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft und Youtube 2009 ausgelaufen war und sich beide Seiten nicht auf eine Nachfolgeregelung einigen konnten, reichte 2010 die Gema Klage ein. Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Hamburg einen Eilantrag gegen Youtube abgelehnt, dabei aber bereits erkennen lassen, dass der Musik-Verwertungsgesellschaft grundsätzlich Ansprüche zustünden.

Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. YouTube kann gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen. (dpa/Reuters)

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