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Verbraucherschutz: Internet für Anfänger

Zwei neue Portale wollen dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen erfahren, wie sie sich sicher im Netz bewegen und welche Rechte sie dort haben.

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat entdeckt, dass Verbraucherschutz im Internet ein wichtiges Thema ist. Gleich zwei Portale wurden deswegen am Mittwoch gestartet, die diesen verbessern sollen. Auf www.verbraucher-sicher-online.de sollen jedem Interessierten in einfachen Schritten Themen wie Passworte, Cookies oder Phishing erklärt werden. Ziel ist ein Leitfaden, mit dessen Hilfe sich jeder, der ihn beachtet, sicher im Internet bewegen oder zumindest die teuersten Fallen vermeiden kann.

Die Seite www.surfer-haben-rechte.de dagegen soll dazu beitragen, dass soziale Netzwerke, Firmen oder Mailanbieter die Rechte von Verbrauchern nicht missachten. Aufklärung ist auch dort das Ziel, über Allgemeine Geschäftsbedingungen genauso wie über Datenschutz oder Urheberrechte. Gleichzeitig soll das Portal jedoch auch Anlaufstelle sein, um kompetente Rechtsberatung zu erhalten und Unregelmäßigkeiten oder Rechtsbrüche anzeigen zu können.

Viele Menschen seien sich der Risiken, die sich im Internet verbergen, nicht bewusst, sagte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bei der Vorstellung der Seiten. Man wolle sie sensibilisieren, ihnen helfen, "das Handwerkszeug Computer sicher zu handhaben" und ihnen beispielsweise zeigen, "wie man gekaufte Musik umwandelt, sodass sie als MP3 abgespielt werden kann".

Das allerdings war ein unglücklich gewähltes Beispiel, leistet das neue Sicher-Online-Portal genau das doch gerade nicht. Zwar gibt es den Hinweis, dass sich Dateiformate konvertieren lassen, wenn sie "nicht mit einem Kopierschutz oder mit digitalem Rechtemanagement (DRM) versehen sind", mehr aber findet sich zu diesem Thema nicht. Für weitere Informationen wird auf Wikipedia verwiesen; dort steht zur Konvertierung aber auch nichts. Von einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie sie Aigner anpries, keine Spur.

Solche gibt es auf den neuen Portalen durchaus, jedoch behandeln sie eher simplere Themen und richten sich augenscheinlich an Nutzer, die selten oder nie mit dem Internet zu tun haben. Ausführlich wird beispielsweise erklärt, wie der Computernutzer in verschiedenen Browsern die Cookies blockieren oder löschen kann, oder wie er sein Benutzerkennwort in Windows XP, MaxOS oder Ubuntu ändert.

Solch ein Portal allerdings gibt es schon, ein ganzes Bundesamt beschäftigt sich damit und hat die entsprechenden Hinweise auch im Netz veröffentlicht. Beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) steht beispielsweise viel darüber, wie man seinen Browser sicherer machen kann. Gleichzeitig wird noch erklärt, welche technischen Sicherheitslücken es bei den verschiedenen Systemen gibt, oder welche Alternativen Nutzer bei der Programmauswahl haben. Dort wird nicht nur gezeigt, wie man Javascript abstellt, sondern auch erklärt, was es ist und was es tut. Aigners Portal fehlt diese Tiefe.

Bernd Lutterbeck, Informatiker an der TU Berlin und früherer Datenschützer, ist Projektleiter der Seite "Verbraucher-sicher-online". Er sagt, man wolle ein komplementäres Angebot bereitstellen und außerdem unabhängig sein. Immerhin gehöre das BSI zum Innenministerium und vertrete eher dessen Interessen als die der Verbraucher. Eine interessante These, steht im Leitbild des BSI doch der Satz: "Grundlagen unserer Arbeit sind Fachkompetenz und Neutralität."

Das zweite Portal, www.surfer-haben-rechte.de, ist deutlich näher an den Bedürfnissen der Verbraucher ausgerichtet, wurde es doch gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) entwickelt.

Beispiel Digital Rights Management (DRM): Beim Portal der TU wird zwar erklärt, was DRM ist, aber nur am Rande erwähnt, dass es aus Verbrauchersicht ziemlich lästig sein kann. Zitat: "Sie fragen sich vielleicht, warum die Hersteller es den Verbrauchern so schwer machen, die gekauften Medieninhalte auch zu nutzen. Nun, die Rechteinhaber wollen sicherstellen, dass die Verbraucher die Musikstücke und Filme nicht beliebig kopieren können. (...) Die damit für die ehrlichen Verbraucher verbundenen Probleme bei der Nutzung nehmen sie in Kauf."

Die Verbraucherzentralen dagegen liefern praktische Tipps, wie Computernutzer mit dieser gezielten Abschreckung umgehen können. Schwerpunkt ist die Rechtslage. So wird das Recht auf Privatkopie erläutert oder empfohlen, vor dem Kauf von kopiergeschützten Inhalten zu prüfen, "ob ein anderer – vielleicht etwas teurerer – Anbieter nicht die gleichen Inhalte ohne Kopierschutz anbietet".

Aktive Aufklärung über die rechtlichen Spielregeln im Netz nennt das Cornelia Tausch, die beim VZBV den Fachbereich Wirtschaft leitet. "Ich würde für mich in Anspruch nehmen, dass es eine solche Seite noch nicht gibt", sagt sie. Vor allem, weil auf surfer-haben-rechte.de gerne auch anonym Verstöße gegen diese Regeln gemeldet werden können, denen die Verbraucherzentralen dann nachgehen.

Aigner lobte trotzdem beide Portale als wichtige und niedrigschwellige Angebote. Immerhin fördert ihr Ministerium sie mit insgesamt 1,5 Millionen Euro. Und die Portale sind auch ein Beleg, dass die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Technik – immerhin ein Grundrecht – und die Sicherheit der Verbraucher inzwischen ernster genommen werden.

Quelle: ZEIT ONLINE

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