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Broder_Galinski

© [M] dpa/Badische Zeitung

Disput: Was ist Antisemitismus?

Henryk M. Broder streitet darüber mit Evelyn Hecht-Galinski. Und ein Kölner Gericht sucht die Antwort.

Es ist kein alltägliches Verfahren, in dem die 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts am heutigen Mittwoch das Urteil sprechen wird. Sie hat einen Rechtsstreit zu entscheiden, den Evelyn Hecht-Galinski gegen Henryk M. Broder angestrengt hat. Geht es nach dem Willen der Tochter des 1992 verstorbenen langjährigen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, dann soll der bekannte Publizist ihr nicht länger öffentlich vorwerfen dürfen, sie äußere sich antisemitisch. Doch die Dimension dieses Gerichtsprozesses geht über den originär juristischen Aspekt unweigerlich hinaus und wirft grundsätzliche, politische Fragen auf: Wo endet eine zulässige Kritik an Israel, und wo fängt Antisemitismus an? Ist Judenhass auch unter Juden möglich? Und ist ein deutsches Gericht die richtige Instanz, um über all dies zu befinden?

Anlass des Verfahrens ist ein Beitrag, den Broder im Mai für das von ihm mitbetriebene Journalisten-Weblog „Die Achse des Guten“ verfasst hatte und in dem er unter anderem sein Schreiben an die WDR-Intendantin Monika Piel dokumentierte. Darin kritisierte Broder die Einladung Hecht-Galinskis zu einer Podiumsdiskussion des WDR mit dem Thema „Reden über Israel“. Wörtlich schrieb er: „Jeder kölsche Jeck mit zwei Promille im Blut würde sogar an Weiberfastnacht erkennen, dass Frau EHG (Evelyn Hecht-Galinski) eine hysterische, geltungsbedürftige Hausfrau ist, die für niemanden spricht außer für sich selbst und dabei auch nur Unsinn von sich gibt. Ihre Spezialität sind antisemitisch-antizionistische Gedankenlosigkeiten.“

Hecht-Galinski fühlte sich durch den Vorwurf des Antisemitismus beleidigt und erwirkte eine einstweilige Verfügung: Broder musste in seinem Artikel das Wort „antisemitisch“ unkenntlich machen und sollte sich zudem verpflichten, seine Einschätzung nicht zu wiederholen. Dagegen legte der Publizist Einspruch ein: Er wolle sich keinen „Maulkorb“ verpassen lassen, „weil sonst Antisemiten entscheiden dürften, was Antisemitismus ist“, sagte er. Mitte August kam es zur Verhandlung vor dem Kölner Landgericht, zu der jedoch nur Broder und sein Anwalt erschienen. Den Vergleichsvorschlag der Richter lehnte Broder ab. Das Gericht muss nun beurteilen, ob seine Ausführungen eine zulässige Meinungsäußerung oder eine unzulässige Schmähung sind.

Evelyn Hecht-Galinski selbst wollte sich gegenüber dem Tagesspiegel nicht äußern, aus „Respekt vor dem gerichtlichen Entscheidungsprozess“, wie ihr Anwalt Gernot Lehr mitteilte. Zuvor hatte sie jedoch manches gesagt, was Broders Ansicht zu bestätigen scheint. So beklagte sie in Interviews und Leserbriefen mehrfach die angebliche Macht einer „jüdisch-israelischen Lobby“, die Kritiker der israelischen Politik „mundtot machen“ wolle und hinter der die deutschen Medien verschwänden. Den Vergleich der palästinensischen Autonomiegebiete mit dem Warschauer Ghetto, für den die deutschen Bischöfe Gregor Maria Hanke und Walter Mixa im März 2007 heftige Kritik einstecken mussten, hält sie für „moderat“. Denn Israel sei „ein Staat, der über die besetzten Gebiete einen in seiner Grausamkeit fast einmaligen Belagerungszustand verhängt hat, offiziell eine Politik des Tötens durch Exekutionen praktiziert und in den palästinensischen Gebieten weiterhin ungebremst siedelt“. Die Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem israelischen Parlament im März dieses Jahres hätte nach Hecht-Galinskis Ansicht „auch vom israelischen Propagandaministerium geschrieben sein können“; der Zentralrat der Juden in Deutschland ist für sie lediglich „ein Sprachrohr der israelischen Regierung“.

Aber sind solche Ausführungen wirklich antisemitisch? Oder stellen sie nur eine überspitzt formulierte Israelkritik dar? Legt man die Arbeitsdefinition zum Antisemitismus zugrunde, die das European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia (EUMC) für die EU-Staaten entwickelt hat, dann überschreiten die Stellungnahmen Hecht-Galinskis die Grenzen des Zulässigen. Denn in dieser Definition werden unter anderem der Vergleich Israels mit dem Nationalsozialismus, die Dämonisierung des jüdischen Staates, der Vorwurf, Juden verhielten sich zu Israel loyaler als gegenüber den Staaten, in denen sie leben, und die Behauptung einer jüdischen Kontrolle der Medien und Politik als antisemitisch qualifiziert. Der Zentralrat der Juden in Deutschland folgte dieser Begriffsbestimmung und stellte sich hinter Henryk M. Broder. Dem Tagesspiegel sagte Generalsekretär Stephan J. Kramer: „Mit ihren Äußerungen und Statements ist Frau Hecht-Galinski nicht zum ersten Mal antizionistisch und antisemitisch.“ Ihre Behauptung einer „jüdischen Weltlobby, die jede Kritik an Israel im Keim erstickt“, bediene „das Vorurteil der jüdischen Weltverschwörung, und das ist Antisemitismus pur“. Es offenbare „eine sehr einseitige Ansicht von Meinungsfreiheit, die vorliegende Frage vor Gericht klären zu lassen“. „Wenn Frau Hecht-Galinski ihre Statements abgeben darf, muss das auch für die Kritik daran gelten“, sagte Kramer. Dabei sei es „völlig nebensächlich, ob sich hier zwei Juden streiten oder nicht“.

Kramer bejaht damit die Frage, ob sich Juden antisemitisch äußern können. Zu diesem Ergebnis war im November 2007 auch das Frankfurter Oberlandesgericht gekommen. Es hatte geurteilt, der Verleger Abraham Melzer und sein Autor Hajo Meyer müssten den Vorwurf hinnehmen, „Kapazitäten für angewandte Judäophobie“ zu sein und „den Adolf gemacht“ zu haben. Auch damals war Henryk M. Broder der Beklagte.

Alex Feuerherdt

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