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Drei-Stufen-Test: Wer muss zum Digital-Tüv?

Mit dem Drei-Stufen-Test sollen Onlineangebote von ARD und ZDF dahingehend überprüft werden, ob sie einen gesellschaftlichen Mehrwert haben. Das birgt Stoff für Streit.

China hat den Drei-Schluchten-Staudamm. Der liefert Energie. Deutschland bekommt den Drei-Stufen-Test. Der soll den Energieverbrauch von ARD und ZDF lenken. Mit dem Drei-Stufen-Test sollen neue oder veränderte digitale Fernsehkanäle und Onlineangebote von ARD und ZDF dahingehend überprüft werden, ob sie einen gesellschaftlichen Mehrwert haben. Konkret: Braucht der Gebührenzahler tagesschau.de oder die ZDF-Mediathek? Das Thema ist heiß umstritten zwischen den öffentlich-rechtlichen Anstalten einerseits und den Privatsendern wie Verlegern andererseits. Während RTL & Co. unter anderem die geplanten digitalen Nachrichtenkanäle attackieren, sehen die Verlagshäuser ihre Onlineauftritte von öffentlich-rechtlichen Aktivitäten unterspült.

Der Drei-Stufen-Test soll da Linderung verschaffen. Die Bundesländer als Gesetzgeber müssen ihn für den nächsten, den zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausformulieren. Nach den Kriterien soll jedes digitale Projekt eines jeden Senders dahingehend geprüft werden, ob es zum öffentlichen Auftrag gehört und damit den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht. Stufe zwei untersucht, ob das Angebot in qualitativer Hinsicht zum Wettbewerb zwischen den Medien beiträgt. Die dritte Stufe prüft, ob der finanzielle Aufwand im Verhältnis zum publizistischen Mehrwert steht.

Bei Stufe zwei hakte Dieter Dörr ein. Der Professor für Medienrecht bemängelte bei einer Veranstaltung des Mainzer Medieninstituts (dessen Direktor er ist) und des Berlin Institute, dass der Rundfunk- respektive Fernsehrat eines Senders allein für den Drei-Stufen-Test zuständig sein soll. Dörr bezweifelt, dass speziell für die Analyse der marktrelevanten Auswirkungen genug Kompetenz in den Gremien vorhanden sei. Sein Vorschlag: Eine Expertenrunde, die aus fünf oder sechs Sachverständigen bestehen und für alle Rundfunk- und Fernsehräte agieren sollte. Damit wäre für Robin Meyer-Lucht, Leiter des Berlin Institute, der Gefahr begegnet, betroffene Häuser könnten „Gefälligkeitsgutachten“ zum Durchwinken eines Projektes bestellen.

Christoph Fiedler, Justiziar beim Bundesverband Deutscher Zeitschriftenverleger, sieht in dem Test, wie auch immer ausgestaltet, pure Camouflage: „Der Drei-Stufen-Test wird den Öffentlich-Rechtlichen auf jeden Fall erlauben, mehr zu machen.“ Dieser Ansicht neigen mittlerweile die Länder als Herren des Staatsvertrages zu. Von Entwurf zu Entwurf ist deshalb der Anwendungsradius für den Test geschmolzen, womit die digitale Expansion von ARD und ZDF gebremst würde. Ein Passus wie „elektronische Presse findet nicht statt“ zeigt die Richtung der Staats- und Senatskanzleien an: Je weniger Drei-Stufen-Tests, desto besser. Spart auch Energie. 

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