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Medien: DREI-STUFEN-TEST

Kernstück des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist der Drei-Stufen-Test.

Kernstück des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist der Drei-Stufen-Test. Damit wird ab Juni 2009 erstmals die Verpflichtung einer Vorabprüfung für neue und veränderte Telemedienangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio bestehen. Bis August 2010 muss zudem der gesamte Bestand an öffentlich-rechtlichen Telemedien, die noch nicht staatsvertraglich fixiert sind, den Test durchlaufen. Das umfasst weite Teile des Online-Auftrittes von ARD und ZDF. In dem Drei-Stufen-Test wird geprüft, ob das neue Angebot erstens den gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht, zweitens in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen wird und drittens, welcher finanzielle Aufwand entsteht. Zuständig für die Prüfung sind die internen Aufsichtsgremien der Sender, also Rundfunk- und Fernsehräte. Bereits in der Prüfung sind das Vorschulportal Kikaninchen und die Mediathek Kikaplus (MDR) sowie die NDR-Mediathek. jbh

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