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Petra Pau wird wohl keine Gewissheit erlangen, wer gegen sie gehetzt hat.

© picture alliance / dpa

Drohungen gegen Petra Pau: Wer ist „Vincent Vega“?

Die Linken-Politikerin Petra Pau, Vizepräsidentin des Bundestages, wird auf Facebook bedroht. Das Verfahren, um dagegen vorzugehen wird eingestellt. Waren alle Mittel ausgeschöpft?

Von Matthias Meisner

Dass der Facebook-User „Vincent Vega“ Vize-Bundestagspräsidentin Petra Pau mit dem Tode drohte, reichte nicht aus. Weil sich die Politikerin der Linken ernsthaft von den Aussagen des unter einem Pseudonym verfassten Users bedroht fühlte, stellte sie einen Strafantrag. Nach ersten Ermittlungen wurde das Verfahren jedoch eingestellt. Der Grund: Der Ersteller des Profils konnte zwar ausfindig gemacht werden – Christian S. – nur behauptet dieser, er hätte die Zugangsdaten seines Profils mit Unbekannten auf verschiedenen Foren im Internet geteilt. So hätten sich verschiedene Menschen mit dem Profil von „Vincent Vega“ einloggen können, die Kommentare gegen Pau hatte er nicht selbst verfasst. Nur konnte S. nicht sagen, um welche Foren es sich handelte. An dieser Stelle wurde das Verfahren eingestellt.

IP-Adressen als Hinweis auf mehrere User

Ob ein Profil von mehreren Usern bespielt wird oder nicht, lässt sich nicht eindeutig ermitteln. Hinweise darauf könnten jedoch die IP-Adressen geben, die wie eine Art Ausweis im Internet fungieren. Sie geben nicht die komplette Identität des Users preis, verraten jedoch, an welchem Ort und zu welchem Zeitpunkt sich jemand in ein Profil eingeloggt hat. Wäre das Profil von „Vincent Vega“ etwa zur gleichen Zeit an mehreren Orten aufgerufen worden, so wäre dies über die IP-Adressen zu erkennen und ein Hinweis darauf, dass das Profil von mehreren Usern genutzt wird. Jedoch wird bei solchen Fällen meist nach einer Verifikation über eine E-Mail-Adresse gefragt, um User beispielsweise vor Hacker-Angriffen zu schützen.

"Eine Beweislastumkehr hat im Strafrecht nichts zu suchen"

Wenn Strafvollzugsbehörden solche Informationen von Facebook einsehen möchten, müssen sie dies beantragen. Facebook entscheidet anhand der eigenen Richtlinien, ob sie den Antrag gestatten oder nicht. In dem Transparenz-Bericht von 2014 steht, dass Facebook bei 34 Prozent der deutschen Anfragen von Strafvollzugsbehörden Informationen übermittelt hat. Ob die Staatsanwaltschaft Berlin für den Fall von Petra Pau einen Antrag gestellt hat, konnte sie am Montag noch nicht beantworten.

Auch die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast, kennt die Problematik der Strafverfolgung gegen Hetzer im Netz. Die Hürden für eine Strafbarkeit „sind nun mal hoch“, sagte die Grünen-Politikerin, die selbst Rechtsanwältin ist. „Und zwar aus guten Gründen. Wenn der Staat nicht nachweisen kann, dass jemand eine Straftat begangen hat, dann darf er ihn nicht bestrafen. Eine Beweislastumkehr hat im Strafrecht nichts zu suchen.“ Künast sagte allerdings auch: „Warum die Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung einer Straftat aber auf die Anforderung und Auswertung der relevanten und vorhandenen Verkehrsdaten verzichten, ist zumindest begründungsbedürftig.“

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