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Entscheidung im Streit "FAZ" versus Friedman: „Jude“ Friedman ist keine Diskriminierung

Der Deutsche Presserat hat eine Beschwerde des Zentralrats der Juden gegen einen Artikel in der "FAZ" abgewiesen. Die Zeitung hatte Michel Friedman im Zusammenhang mit einer Fernsehmoderation Friedmans als "Juden" bezeichnet. Nach Ansicht des Zentralrats zielte dies auf antisemitische Reflexe der Leser.

Der Deutsche Presserat hat der „FAZ“ Recht gegeben. Danach durfte die Zeitung Michel Friedman als „Juden“ bezeichnen. Dies sei, so der Tenor des entsprechenden Beschlusses des Selbstkontrollorgans, weder eine Diskriminierung noch eine Schmähung religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen. Der Fall datiert auf November 2008. Die „FAZ“ hatte über eine Äußerung des niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff berichtet, der die Kritik an deutschen Managern als „Pogromstimmung“ klassifiziert hatte. Davon distanzierte er sich auch in der N-24-Sendung „Friedman“ nicht (das tat er erst später). In dem „FAZ“-Artikel hieß es dazu: „In der von Michel Friedman, einem Juden, moderierten Talkshow auf N 24 hatte sich Wulff trotz entsprechender Nachfragen nicht von seiner Wortwahl distanziert“.

Der Zentralrat der Juden und der Sender N 24 wandten sich deswegen an den Presserat. Der Zentralrat erkannte auf „eine unhaltbare Berichterstattung“. Ein Zusammenhang zwischen der Religionszugehörigkeit Friedmans und seiner Arbeit als Moderator sei nicht ersichtlich. Die Berichterstattung erzeuge antisemitische Reflexe.

Der Beschwerdeausschuss des Presserates kam zu der Auffassung, dass der Artikel in der „FAZ“ nicht gegen presseethische Grundsätze verstoßen habe. Aus Sicht der Redaktion sei der Hinweis auf die Religionszugehörigkeit Friedmans im Kontext des „Pogrom“-Vergleichs von Wulff durchaus relevant. „Die Tatsache, dass Wulff seine Äußerungen ausgerechnet einem Juden gegenüber tätigte, dessen Vorfahren Opfer von Pogromstimmungen waren, liefert einen Sachbezug, über den Leser informiert werden sollen“, heißt es in der Begründung. Laut Beschwerdeausschuss könne der Redaktion nicht vorgeworfen werden, auf antisemitische Reflexe zu zielen. Allerdings schloss sich das Gremium der Einschätzung der „FAZ“ an, dass die Formulierung „unglücklich gewählt“ sei. Joachim Huber

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