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Medien: Erfolg für die Krake

Laut US-Gericht darf Google Bücher digitalisieren. In Deutschland ist das Urteil so nicht anwendbar.

Neue Runde im Streit von Autoren und Google in Sachen Urheberrecht: Google hat sich vor Gericht gegen die Autorenvereinigung in den USA durchgesetzt und darf weiter flächendeckend Bücher scannen und online durchsuchbar machen. Die Autoren wollten das mit einer Klage verhindern, die ein New Yorker Richter abgewiesen hat. Er begründete die Entscheidung damit, dass die kurzen Auszüge aus Büchern, die Google zur Verfügung stellt, dem amerikanischen Urheberrecht entsprechen. Zudem würde die gesamte Gesellschaft vom Projekt Google Books profitieren. Der Internetriese hatte 2004 damit begonnen, Bücher aus Bibliotheken flächendeckend einzuscannen und ausschnittweise online zu stellen. Von 2005 an haben Autoren und Verleger gegen Google Books geklagt, der Streit mit den Verlegern wurde im vergangenen Jahr beigelegt. Die Autoren wollen weiter gegen die ungebetene Digitalisierung ihrer Werke kämpfen, in Berufung gehen.

„Meiner Meinung nach hat Google Books erhebliche Vorteile für die Allgemeinheit“, schrieb Richter Denny Chin in seiner Urteilsbegründung. „Es beschleunigt die Fortschritte in Kunst und Wissenschaft, während es gleichzeitig die Rechte von Autoren und anderen Kreativen berücksichtigt.“ Zugleich betonte der Richter, dass Google die eingescannten Bücher nicht verkaufe und nicht zum Lesen bereitstelle.

Zum ersten Mal könnten Millionen Bücher auf einen Schlag durchsucht werden. Das komme auch Wissenschaftlern zugute. Dadurch, dass sich die Werke auffinden ließen, öffneten sich für Autoren und Verlage neue Einnahmequellen. Alte Bücher würden vor dem Vergessen bewahrt. „Die ganze Gesellschaft profitiert.“ Inzwischen seien mehr als 20 Millionen Werke digitalisiert worden, heißt es in den Gerichtsunterlagen. In seiner Urteilsbegründung stützte sich Richter Chin auf die im US-Recht gängige Norm des „fair use“, der „angemessenen Verwendung“. Google Books kopiere die Werke nicht, es habe etwas Neues erschaffen, indem es den „Text in Daten verwandelt zum Einsatz in der Forschung“.

Auf Deutschland ist dieses Urteil in der Form nicht anwendbar. Das Konzept des „fair use“ gibt es hier nämlich nicht. Im deutschen Urheberrecht existieren für solche Fälle sogenannte Schrankenbestimmungen – also Regeln, die das Recht des Urhebers einschränken. Das Recht, begrenzte Teile zitieren zu dürfen, ist eine solche Regel, oder auch die Ausnahme, dass Schulen und Universitäten Teile von Werken für die Lehre nutzen können. Google hatte sich 2009 bereit erklärt, gegenüber dem europäischen Urheberrecht Zugeständnisse zu machen. In Europa müssen die Verlage und Autoren zustimmen, bevor das Unternehmen die Bücher digitalisiert.

Dennoch hat der Deutsche Kulturrat nach dem juristischen Erfolg von Google in den USA „beunruhigt“ reagiert. Selbstverständlich müsse der Inhalt von Büchern für alle digital zugänglich sein, sagte Geschäftsführer Olaf Zimmermann am Freitag in Berlin, dabei müssten allerdings Verlags- und Urheberrechte geschützt werden.dpa/meh

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