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ERSTE KLAGE: Gegen Pass-Zwang

Die in Deutschland lebende Türkin Gülsüm Demiral hat Verfassungsbeschwerde gegen die Sicherheitsverfügung des Münchner Oberlandesgerichts im NSU-Verfahren eingelegt. Diese richte sich aber nicht gegen die Modalitäten des Medienzugangs, sondern gegen die Regelungen für normale Zuhörer, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts.

Die in Deutschland lebende Türkin Gülsüm Demiral hat Verfassungsbeschwerde gegen die Sicherheitsverfügung des Münchner Oberlandesgerichts im NSU-Verfahren eingelegt. Diese richte sich aber nicht gegen die Modalitäten des Medienzugangs, sondern gegen die Regelungen für normale Zuhörer, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts. Demiral sagte dem „Münchner Merkur“, sie wehre sich gegen die Auflage, dass alle Zuschauer beim Betreten des Gerichtssaals ihren Ausweis kopieren lassen müssen. Darin sehe sie einen Eingriff in ihre Grundrechte. Sie beantragte beim

Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung, auch ohne Pass in den Gerichtssaal gelassen zu werden.

Die Karlsruher Richter wollen möglichst vor Beginn des NSU-Prozesses am 17. April über die Beschwerde entscheiden. Derweil prüft auch die türkische Tageszeitung „Hürriyet“ nach Angaben ihres Deutschland-Korrespondenten eine Klage. AFP/dpa

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