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„2254 retten“: Hörfunkratsvorsitzender Frank Schildt und Intendant Willi Steul (von rechts) nehmen die Petition entgegen.

© Deutschlandradio

Erste öffentliche Sitzung des Hörfunkrats: Das Deutschlandradio will transparenter werden

Das Deutschlandradio startet eine Transparenz-Offensive. Schritt eins: Die erste öffentliche Sitzung des Hörfunkrats. Beliebte Sendungen werden dennoch abgeschafft.

Moderner, hörerfreundlicher, transparenter: So will sich das Deutschlandradio künftig präsentieren – in seinen Sendungen, aber auch als Sender. Zur neuen Transparenz-Offensive, die vom Bundesverfassungsgericht im Urteil über den ZDF-Fernsehrat vom gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefordert wurde, gehörte auch die erste öffentliche Sitzung des Hörfunkrats im Berliner Funkhaus am Hans-Rosenthal-Platz. Kurz zuvor hatte eine Gruppe Hörer dem Sender eine Petition übergeben, um gegen die Absetzung der Sendung „2254 –Nachtgespräche am Telefon“ im Deutschlandradio Kultur zu protestieren. Intendant Willi Steul und Hörfunkratsvorsitzender Frank Schildt ließen aber ziemlich klar durchblicken, dass die „Nachtgespräche“ keine Chance auf Wiederbelebung hätten.

Die Initiatoren der Petition hatten eigentlich auf eine umfassendere Diskussion zum Thema gehofft. Nach einem ihren Aussagen zufolge „freundlichen Geplänkel“ mit Steul und Schildt wurden sie allerdings auf die Hörfunkratssitzung verwiesen, die im Anschluss stattfand.

Sparen sei nicht die erste Priorität des Deutschlandradios

Erstmals vor Rats-Publikum sah sich Intendant Steul gezwungen, die etwa 30 Zuhörer von einem „falschen Bild“ des Deutschlandradios zu befreien, das in der Vergangenheit entstanden sei. Der Sender arbeite derzeit an einem massiven Umbau, in dem besonders Sendungen des Deutschlandradios Kultur mit aktuellen Elementen verknüpft werden sollen. Daher würden Formate ausgebaut oder neu geschaffen, andere dagegen gestrichen. Seinen Programmdirektor Andreas-Peter Weber, der erläuterte, Sendungen wie beispielsweise „Nachtgespräche“ aufgrund von Kosten-Nutzen-Kalkulationen einzustellen, korrigierte Steul: „Sparen hat nicht die erste Priorität. Das hat die Neuausrichtung“. Bei den Gästen riefen derart widersprüchliche Aussagen Missfallen hervor. Die Sache mit der Transparenz hatten sich das Deutschlandradio und insbesondere der Hörfunkrat vielleicht doch angenehmer vorgestellt. Audio- und Video-Mitschnitte wurden unterbunden, Nachfragen der Gäste waren nicht eingeplant. Bei einem Zwischenruf wurde gar gleich mit dem Hausrecht gedroht.

Am Kontakt mit den Hörern sei man aber immer interessiert, betonte Steul. Man müsse allerdings auch unpopuläre Entscheidungen treffen. Zudem sei man nicht nur den Hörern verpflichtet, sondern auch dem Sender und seinen Mitarbeitern. Und: „Wir treffen keine Entscheidungen aus dem Bauch heraus, sondern sehr professionell.“ Sendungen würden sich nach zehn Jahren Laufdauer ohnehin abnutzen. Die „Nachtgespräche“ wurden nach über 22 Jahren beendet.

Veröffentlicht werden künftig "Gegenstand und Ausgang" der Beratungen

Den Kontakt zum Hörer verbessern und für noch mehr Transparenz sorgen soll ab sofort auch der Web-Auftritt des Deutschlandradios. Dort können nicht nur die Zusammensetzung der Gremien, sondern auch die Tagesordnungen der Hörfunkratssitzungen eingesehen werden. Bei den Sitzungsprotokollen, die jeweils nach den Zusammenkünften öffentlich eingestellt werden, gingen die Meinungen aber schon wieder auseinander. Die Hörer hätten wohl nichts gegen detaillierte Unterlagen, die auch einzelne Wortmeldungen der 40 Ratsmitglieder wiedergeben. Der Rechtsanwalt und CDU-Politiker Jan-Marco Luczak, der für die Bundesregierung im Hörfunkrat sitzt, war davon nicht besonders angetan und fand, deutlich weniger detaillierte Berichte seien für interessierte Hörer und andere Bürger doch „geeigneter“. Der Justiziar des Hauses, Markus Höppener, konnte ihn beruhigen: Künftig macht das Deutschlandradio nur Unterlagen zu „Gegenstand und Ausgang“ seiner Beratungen öffentlich. Hausinterne Debatten über personelle, wirtschaftliche oder datenschutzrechtliche Entscheidungen sind ebenfalls von der Veröffentlichung ausgenommen. Mehr verlange das Bundesverfassungsgericht nicht.

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