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Finanzen: RBB fordert mehr Geld aus ARD-Gebühren

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) kann einen höheren Anteil am Gebührenaufkommen der ARD reklamieren, als er bisher erhält. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten zur Gebührenverteilung des Rechtswissenschaftlers Joachim Wieland, das der Sender in Auftrag gegeben hatte.

Danach gibt es „strukturelle Defizite“ innerhalb des Gebührenverteilsystems der ARD. Es sei verfassungsrechtlich geboten, dass jede der elf ARD-Anstalten den Anteil am Gesamtgebührenaufkommen erhalten müsse, der ihrem von der unabhängigen Kommission KEF geprüften und anerkannten Finanzbedarf entspreche. Dies sei bislang nicht der Fall, stellte Wieland am Donnerstag in Berlin fest.

Mit Blick auf das Gutachten unterstrich RBB-Intendantin Dagmar Reim ihre Forderung, dass die „reichen Sender“ (WDR, BR, NDR, SWR) ihren Beitrag zum Ausgleich der „nicht selbst verschuldeten Finanzprobleme“ des Senders für Berlin und Brandenburg leisten sollten. Trotz Sparkurs, trotz der Einstellung des TV-Magazins „Polylux“ und von Radio Multikulti laufe der RBB in der nächsten Gebührenperiode 2009 bis 2012 auf einen Fehlbetrag von 20 Millionen Euro zu. Der Sender leidet unter der hohen Quote an sozial begründeten Gebührenbefreiungen, die sich bei den Fernsehnutzern in der Region auf über 14 Prozent summieren und sich bis 2012 auf beinahe 19 Prozent steigern sollen. Der ARD-Durchschnitt beträgt laut RBB 8,9 Prozent, in Bayern nur sechs Prozent.

Das Gutachten macht Vorschläge für eine „horizontale Gebührenertragsverteilung“ bei der ARD, zum Beispiel mittels eines Ausgleichsfonds, der die großen Sender ein Stück weit „entreichern“ würde, wie es Gutachter Wieland nannte. Heißt: Wer bei der durchschnittlichen Gebührenausfallquote unter dem ARD-Schnitt liegt, bekommt weniger Gebühren als bisher, die Sender oberhalb der Quote wie der RBB ein bisschen mehr. Das Gutachten wird nun vom RBB der unabhängigen Kommission KEF übermittelt. Sie wurde von den Ministerpräsidenten der Länder beauftragt, bis Anfang Oktober 2008 Lösungsvorschläge für eine gerechtere Gebührenverteilung vorzulegen. Mit dem Gutachten im Rücken den Klageweg einzuschlagen, wird im RBB derzeit nicht erwogen. jbh

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