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Für Zweitwohnungsinhaber gibt es vom Beitragsservice Geld zurück.

© dpa

Formular zur Befreiung online: Ende des Rundfunkbeitrages für Nebenwohnungen beantragen

Formulare online: Zweitwohnungsinhaber können Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat auf der Internetseite rundfunkbeitrag.de ein Antragsformular zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen eingestellt, teilte die Einrichtung am Donnerstag mit. Mithilfe des Formulars können Inhaber von Nebenwohnungen, die bereits für ihre Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen, eine Beitragsbefreiung für ihre Nebenwohnungen beantragen. Menschen ohne Internetzugang können sich das Formular vom Beitragsservice zusenden lassen.

Die Befreiung ist grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli 2018 möglich, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Hintergrund ist die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In seinem Urteil hatte es beanstandet, dass Inhaber von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen müssen.

Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet

Das Antragsformular kann elektronisch ausgefüllt und ausgedruckt werden und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post oder Telefax an den Beitragsservice geschickt werden – künftig wird auch eine reine Online-Beantragung möglich sein. Als Nachweis ist dem Antrag eine Meldebescheinigung beizufügen, aus der die melderechtliche Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnung sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen. Befreiungsanträge werden der Reihe nach abgearbeitet, zu viel gezahlte Beiträge erstattet, teilte der Beitragsservice mit.

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