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Gebühren-Debatte: "Mittelstandsfeindlich"

Offener Brief an die Ministerpräsidenten: Handwerksverband kritisiert Haushaltsabgabe. Manche Betriebe sollten von Beitragspflicht ausgenommen werden.

Neuer Ärger um die Rundfunk-Haushaltsabgabe, die ab 2013 die bisher erhobene gerätebezogene GEZ-Abgabe ablösen soll. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) forderte in einem offenen Brief an die Ministerpräsidenten eine „handwerksgerechte Umsetzung der Reform der Rundfunkfinanzierung“. Es drohe durch die Form der Haushaltsabgabe eine massive Mehrbelastung gerade kleinerer und mittelgroßer Unternehmen. So sollen zukünftig alle Betriebe durch die neue Rundfunkabgabe belastet werden, auch die Unternehmen, die bisher bewusst keine Rundfunkgeräte genutzt haben. „Massive Steigerungen drohen auch der übergroßen Mehrheit der Betriebe, die bisher nur Radiogeräte in Verwendung hatten, da die neue Pauschalgebühr in der Größenordnung der heutigen Fernsehgebühr liegen soll.“

Anfang Juni hatte sich die Rundfunkkommission der Länder darauf geeinigt, die Rundfunkgebühren ab 2013 anders zu erheben. Der Beitrag wird dann nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt gezahlt. Das heißt: Jeder Haushalt zahlt den gleichen Betrag – egal wie viele Menschen dort wohnen und wie viele Fernseher, Radios oder Computer in der Wohnung stehen. Dadurch sollen künftig auch die lästigen GEZ-Kontrollen wegfallen. „Ein Haushalt, eine Gebühr“, brachte Ministerpräsident Kurt Beck die Reform auf den Punkt. Auf keinen Fall sollen die Gebühren, die zurzeit 17,98 Euro pro Monat betragen, erhöht werden, so Beck.

Den politischen Entscheidungsträgern seien die negativen Auswirkungen dieser Reform offensichtlich nicht bewusst, sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH. Unter Berufung auf das sogenannte „Kirchhof-Gutachten“ verweist der Verband auf die „Mittelstandsfeindlichkeit der geplanten Reform“ und die Möglichkeit, Betriebe, die Rundfunk nicht nutzen, von Abgabenpflichten auszunehmen. Das Gutachten verlange darüber hinaus, dass eine Staffelung der Beitragshöhe die typischerweise in einem Betrieb zu erwartende Rundfunknutzung abbilden muss. Tsp

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