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Medien: Gebühren sollen 2008 um 93 Cent steigen KEF kürzt Vorschlag von ARD & Co. um 35 Prozent

Die monatlichen Rundfunkgebühren für ARD, ZDF und das Deutschlandradio sollen von Januar 2009 an um 93 Cent auf dann 17,96 Euro klettern. Dies berichtet der Branchendienst „Funkkorrespondenz“ mit Blick auf die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

Die monatlichen Rundfunkgebühren für ARD, ZDF und das Deutschlandradio sollen von Januar 2009 an um 93 Cent auf dann 17,96 Euro klettern. Dies berichtet der Branchendienst „Funkkorrespondenz“ mit Blick auf die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hatten für die Gebührenperiode von 2009 bis 2012 ihrerseits einen Bedarf von 1,44 Euro mehr pro Monat angemeldet. Dies wäre ein Anstieg der Gebühr auf 18,47 Euro. Die KEF kürzte den angemeldeten Bedarf um 35 Prozent.

Die ARD, berichtet die „Funkkorrespondenz“ weiter, hätte pro Monat und Gebührenzahler ein notwendiges Plus von 95 Cent errechnet. Die KEF will ihr lediglich 56 Cent, also 41 Prozent weniger, zugestehen. Beim ZDF beträgt der Abschlag rund 20 Prozent, von 44 auf 35 Cent zusätzlich. Das Deutschlandradio hatte einen Mehrbedarf von 4,5 Cent geltend gemacht, soll von 2009 aber nur zwei Cent bekommen. Damit wäre die Kürzung beim nationalen Hörfunk mit 55 Prozent am größten.

Womit die KEF die Abschläge im Einzelnen begründet, ist noch nicht bekannt. Allerdings müssen derARD-Hörfunk und das Deutschlandradio bei den geplanten Aufwendungen für das Digitalradio DAB deutliche Kürzungen hinnehmen. Die DAB-Technik ist in den Augen der KEF offensichtlich seit Jahren nicht am Markt durchzusetzen, weswegen eine weitere Alimentierung durch Gebührengelder als unnötig angesehen wird.

Die KEF will ihren Vorschlag am 24. und 30. Oktober in Mainz den Intendanten der Rundfunkanstalten und den Vertretern der Bundesländer präsentieren. Anfang Januar wird der Umfang der Erhöhung offiziell bekanntgegeben. Danach müssen alle 16 Länderparlamente der Anhebung der Gebühren zustimmen. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Länderchefs und die Parlamente nur in gut begründeten Fällen von der Empfehlung der KEF abweichen. „Nachprüfbare Gründe“ und „nachvollziehbare Tatsachenannahmen“ gehören dazu. Joachim Huber

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