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Medien: Geldbeschaffungsmaßnahme

Ab 2007 verlangt die GEZ für PCs mit Internetzugang Gebühr. Dagegen läuft eine Klage in Karlsruhe

Computer mit Internetzugang werden ab 2007 grundsätzlich gebührenpflichtig. Sie gelten als „neuartige Rundfunkgeräte“. Gegen diese Neuregelung hat die „Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler“ (VGRZ) eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Betroffen sind ab Anfang nächsten Jahres zunächst erst einmal nur Freiberufler und Selbstständige, die bisher in ihrem Büro oder Arbeitszimmer keinen Fernseher haben. Für sie gilt ab 1. Januar 2007: Der Online-PC ist ein Fernseh-Empfangsgerät, die volle Gebühr in Höhe von 17,03 Euro monatlich muss entrichtet werden.

Auch Berufstätige wie Lehrer, Richter und Journalisten, die zu Hause ihren Rechner teilweise beruflich nutzen, etwa für Abrechnungen oder die Vorbereitung von Unterlagen, sollen zahlen, egal ob sie bereits ein Fernsehgerät benutzen. Klein ist die Gruppe der so genannten „Fernsehverweigerer“, die überhaupt keinen Rundfunk empfangen: Auch sie werden zukünftig von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Sender zur Kasse gebeten, wenn sie über einen Internetzugang verfügen.

Petra Marwitz, Rechtsanwältin und Mitgründerin des VGRZ. beanstandet besonders die „Schwammigkeit“ des Begriffs „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“: „Unter diese Definition kann man viele Geräte dazu zählen – UMTS-fähige Handys, Webserver, Navigationsgeräte oder auch Laptops.“ Die Klausel sei sehr unbestimmt, biete keine Rechtssicherheit und sei damit verfassungswidrig. Marwitz sagt, „wir kritisieren den Paradigmenwechsel. Während es früher nur um klare Rundfunkgeräte ging, geht es heute um normale Alltagsgeräte, die zu Rundfunkgeräten gemacht werden, da sind die Grenzen jetzt offen, die Gebühren könnten beliebig erweiterbar werden.“

Wenn man von den rund 800 000 Freiberuflern in Deutschland ausgeht, von denen die meisten beruflich einen Computer mit Internet, aber keinen Fernseher in ihrem Arbeitsbereich nutzen, kommen auf die GEZ erhebliche Mehreinnahmen zu: Bei 17,03 Euro monatlich pro Nutzer könnten das im Jahr über 160 Millionen Euro sein. Womit ARD, ZDF und Deutschlandradio wirklich rechnen können? Die GEZ schweigt zu diesen Fragen.

In diesem Sommer wird sich erst einmal entscheiden, ob die Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsericht angenommen wird. Petra Marwitz jedenfalls sieht gute Chancen, denn: „Es gibt eklatante Mängel bei diesem Gesetz.“ Wird die neue Norm tatsächlich für verfassungswidrig erklärt, dürfen die Gebühren nicht eingezogen werden.

Überhaupt scheint die „Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler“ eine Lücke bei den Verbrauchern geschlossen zu haben. „Wir haben seit unserer Gründung im Frühjahr einige hundert Mitglieder und doppelt so viele Spender gewonnen, über die wir uns finanzieren“, sagt die Mitinitiatorin. Auch wenn der VGRZ mit seiner Beschwerde nicht durchkommt, gibt es viele Themen, die sich der Verband kritisch anschauen möchte. Marwitz: „Wir haben Vorbehalte gegenüber den Praktiken der GEZ, da gibt es viele verschiedene Streitpunkte.“ Ein aktuelles Beispiel seien GEZ-Mitarbeiter, die bei Autohäusern nachschauen würden, wie viele Autos mit Autoradios sich dort befänden, um dafür Gebühren einzuziehen. Auch die Verwendung der Gebühren ist im Fokus der „Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler“. Es bleibt viel zu tun.

Wilfried Urbe

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