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Gerichtspräsident erwägt Überprüfung: Facebook im Visier

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts warnt vor einer Nutzung des sozialen Netzwerks. Derweil bleibt der für Samstag angekündigte Angriff der Hackergruppe Anonymous auf Facebook aus.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, warnt davor, Facebook zu benutzen. Auf den Seiten des sozialen Netzwerks zu surfen, sei „eine risikogeneigte Tätigkeit“, sagte Voßkuhle in einem Interview mit dem „Focus“. „Die Bürger wissen zum Beispiel nicht, ob Daten nach der Löschung nicht doch noch aufbewahrt werden.“

Dass Voßkuhle mit dieser Vermutung recht haben könnte, zeigte erst vor knapp einem Monat der 23-jährige Jurastudent Max Schrems. Er hatte bei Facebook eine CD-Rom mit den über ihn gespeicherten Daten angefordert. 1200 A4-Seiten umfasste die Sammlung, die ihm Facebook schickte – darunter auch Angaben, die Schrems eigentlich längst gelöscht hatte.

Das Bundesverfassungsgericht könnte gezwungen sein zu prüfen, ob sich das Facebook-Angebot mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verträgt, sagte Voßkuhle: „Da will ich dem für solche Fragen zuständigen Ersten Senat nicht vorgreifen. Es spricht jedenfalls einiges dafür, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren gefordert sein wird, die Bedeutung und Reichweite der Grundrechte in einer Welt der digitalen Vernetzung neu zu bestimmen.“

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts beklagte ebenfalls die „Gefahr einer Schieflage“ zwischen der Macht des Unternehmens Facebook, dessen Server außerhalb von Deutschland stehen, und der auf 16 Bundesländer zersplitterten Kontrolle der Datenschützer.

Wie schwierig ein einheitliches Vorgehen ist, muss auch Schleswig-Holsteins Datenschützer Thilo Weichert feststellen. Er sieht in den Fanseiten und dem „Gefällt mir“-Button von Facebook einen Verstoß gegen in Deutschland geltende Datenschutz-Regelungen und will gegen die Funktion vorgehen. Bisher hat er wenig bewirkt. Von den 15 angeschriebenen öffentlichen und privaten Betreibern habe nur eine öffentliche Stelle ihre Fanpage deaktiviert, erklärte Weicherts Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) am Freitag. Das sei „enttäuschend“. Vor allem kritisiert Weichert die Staatskanzlei Schleswig-Holstein und die Industrie- und Handelskammer, die mit Facebook verlinkt sind.

Doch nicht nur Datenschützer nehmen Facebook ins Visier. Für Samstag hatte die Hackergruppe Anonymous einen Angriff auf das soziale Netzwerk angekündigt – doch der blieb aus. Anonymous distanzierte sich sogar von dem Vorhaben. Die „imaginäre Operation Facebook“ sei der Plan eines „verwirrten Sonderlings“ gewesen, teilte die Gruppe laut golem.de mit. Dieser habe den Angriff als gemeinsame Aktion von Anonymous angekündigt. Anonymous veröffentlichte den Namen und die Adresse des Mannes, der angeblich in den USA lebt und verwies darauf, dass Facebook kein Ziel für einen Angriff der Hackergruppe sei. Vielmehr werde das soziale Netzwerk wie auch Twitter von Anonymous als Kommunikationsplattform genutzt.

Facebook hatte dem Angriff gelassen entgegen gesehen. „Wir erwarten einen möglichen Angriff von Anonymous genauso, wie wir andere Angriffe an jedem anderen Tag erwarten“, teilte das soziale Netzwerk vorab mit.

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