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Hombach

© dpa

Gerichtsurteil: Hombachs Triumph

Das Landgericht Hamburg hat die Behauptung untersagt, die Veba habe dem WAZ-Geschäftsführer ein Haus gebaut. Eine solche Äußerung verletze den Kläger Bodo Hombach „rechtswidrig bei bestehender Wiederholungsgefahr in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht“.

Michael Dichand hatte zu einem mächtigen Schlag gegen Bodo Hombach ausgeholt. Ende September 2003 hatte Dichand in einem Interview mit der Tageszeitung „Junge Welt“ unter anderem behauptet, „WAZ-Chef Bodo Hombach hat sich ein Häuschen vom Energiekonzern Veba ... finanzieren lassen, also von der Atomlobby“. Diese und weitere Behauptungen von Michael Dichand sollten Bodo Hombach diskreditieren.

Dichand ist ein Sohn von Hans Dichand, dem Gründer und Gesellschafter der österreichischen „Kronen-Zeitung“. Ein weiterer Gesellschafter des Wiener Zeitungskonzerns ist seit 1987 mit 50 Prozent Beteiligung die WAZ-Mediengruppe, für die der frühere SPD-Politiker Bodo Hombach seit Februar 2002 als einer der Geschäftsführer arbeitet. Das Verhältnis zwischen den Dichands und den WAZ-Vertretern war von ständigen Auseinandersetzungen geprägt, das Interview von Michael Dichand nur ein Höhepunkt dieser andauernden Querelen.

Bodo Hombach ist wegen dieses Interviews in Hamburg vor Gericht gegangen und er hat, ausweislich des jetzt bekannt gewordenen Urteils vom 27. Juli, in allen beklagten Punkt recht bekommen. Danach konnte der Beweis nicht erbracht werden, dass sich Bodo Hombach bei seinem 20 Jahre zurückliegenden Hausbau vom Energiekonzern Veba hat maßgeblich unterstützen lassen. Eine solche Äußerung verletze den Kläger Bodo Hombach „rechtswidrig bei bestehender Wiederholungsgefahr in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht“. Denn: „Diese Äußerung ist geeignet, den Kläger in ganz beträchtlichem Maße in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“, heißt es im Richterspruch.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist den WAZ-Geschäftsführer Hombach auch deswegen wichtig, weil es jeder vergleichbaren Behauptung über Hombach klare Verbotsschranken setzt.

Michael Dichand hatte in dem „Junge Welt“-Interview weiterhin gesagt, dass Hombach in seiner Funktion als Balkanbeauftragter der EU dafür gesorgt hätte, „dass die deutsche Industrie bei der Auftragsvergabe nicht zu kurz kam. Ich könnte mir auch vorstellen, dass er den deutschen Pressekonzernen die Tür geöffnet hat.“ Auch diese Äußerungen hat das Landgericht untersagt, wiederum mit dem Argument, Dichand habe sie über die Meinungsäußerung hinaus nicht mit Fakten und Tatsachen belegen können. 

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