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Neuer Ärger für Google: Zwölf deutsche Verlage haben beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen die Suchmaschine eingereicht.

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Google-Streit: Verleger reichen Beschwerde beim Kartellamt ein

Ohne Verzichtserklärung kein Google-Listing - dagegen haben zwölf Verlage nun eine Kartellbeschwerde angestrengt. Die Suchmaschine sieht das anders.

Zwölf deutsche Verlage haben beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen Google eingereicht. Die Suchmaschine missbrauche ihre marktbeherrschende Stellung, indem sie die Verlage dazu zwingt, auf ihre Ansprüche aus dem seit August vergangenen Jahres geltenden Leistungsschutzrecht zu verzichten, begründen die Verlage – darunter Springer, Burda und Funke – mit der VG Media am Dienstag ihre Kartellbeschwerde. In der vergangenen Woche hatten die Verlage eine zivilrechtliche Klage gegen Google auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Verwendung von kurzen Presseausschnitten – den sogenannten Snippets – eingereicht. Die Verlage wollen mit elf Prozent an den Erlösen beteiligt werden, die Firmen wie Google mit den Ausschnitten verdienen.

Die Beschwerde sei unausweichlich geworden, weil Google die Verleger aufgefordert habe, auf die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechtes per Einverständniserklärung ganz zu verzichten, teilt die Verlagsgruppe DuMont Schauberg mit, die zu den Beschwerdeführern gehört. „Google zwingt die Verlage quasi, auf das eben erst verabschiedete Leistungsschutzrecht zu verzichten – andernfalls werden die Angebote der Titel nicht mehr auffindbar sein“, sagte Verleger Christian DuMont Schütte. Diese Drohung sei ein Missbrauch ihrer Stellung mit weitreichenden Folgen für die deutschen Verlage. Google erklärte, den Verlagen habe immer freigestanden, selbst zu entscheiden, ob ihre Inhalte bei Google News angezeigt werden.

Im zivilrechtlichen Streit zwischen den Verlegern und Google ist zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt zuständig. Erst wenn dort keine Einigung erzielt wird, geht der Streit ans Landgericht. Laut VG Media hatten Vertreter von Google öffentlich erklärt, für Verwertungen des Leistungsschutzrechtes nicht zahlen zu wollen. sag

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