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Hochzeitsberichterstattung: Jauch gewinnt gegen "Bild"

Im Streit um die Berichterstattung über seine geplante Hochzeit hat sich TV-Moderator Günther Jauch gegen die "Bild"-Zeitung zunächst durchgesetzt. Springer kündigte nach Angaben eines Verlagssprechers Widerspruch an.

Berlin - Jauch erreichte eine einstweilige Verfügung gegen das Blatt, nach der Springer keine Einzelheiten mehr über die Eheschließung des Moderators mit seiner Lebensgefährtin Thea Sihler verbreiten darf, wie das Landgericht Berlin am Dienstag auf Anfrage bestätigte. Bei Zuwiderhandlung droht dem Verlag Axel Springer ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

Dem Beschluss zufolge wird «Bild» eine detaillierte Berichterstattung über die Hochzeit und deren Ablauf untersagt. Dazu zählen Details wie die Orte der Eheschließung, der Feier am Vorabend, der standesamtlichen Trauung und der Hochzeitsfeier sowie weitere Einzelheiten. Da die Verfügung gegen die Axel Springer AG erging, gilt dies auch für andere Publikationen des Verlags.

Jauch hatte Anfang April juristische Schritte gegen Berichte über seine Hochzeit angekündigt und Boulevardmedien «kalkulierte Rechtsverstöße» vorgeworfen. Die entsprechenden Verlage wüssten genau, dass sie keine Details über sein Privatleben veröffentlichen dürften, hatte Jauch der dpa gesagt. Er habe sich dagegen immer zur Wehr gesetzt und kein Verfahren verloren. (tso/dpa)

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