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Medien: Hoffentlich sieht’s keiner

Wer im Internet surft, hinterlässt viele Spuren. Dabei gibt es Möglichkeiten, anonym zu bleiben

„Im Internet weiß niemand, dass du ein Hund bist“ - dieser Spruch hat schon viele Computernutzer auf die falsche Fährte gelockt. Dahinter steckt die Ansicht: Wer im Internet surft, wird nicht erkannt, der kann tun und lassen, was er will. Online-Anonymität, so der Mythos. Von wegen. Beim Aufruf einer Webseite zeichnet das Gegenüber – der Webserver, Mailserver oder Filesharing-Partner – die öffentliche IP-Adresse auf. Webserver speichern zumindest einen Teil der Surf-Informationen in einem so genannten Logfile, darunter die Internet-IP-Adresse samt Uhrzeit, Webbrowser-Version und der Surfhistorie. Vielen Internetnutzern sind solche Informationen in der Obhut Anderer ein Dorn im Auge. Sie schwören auf anonymes Surfen, auf Anonymisierungsdienste.

WARUM ÜBERHAUPT DIE SPEICHERUNG?

Webseiten-Betreiber zeichnen auch Daten auf, um statistische Daten zur Marketinganalyse zu erhalten, ihre Website optimieren zu können, und um sich gegen Missbrauch wehren zu können.

AM ARBEITSPLATZ ENTDECKT

Stichwort: surfen am Arbeitsplatz, möglichst anonym. Wer den Internetzugang im Büro für Nicht-Geschäftliches nutzt, muss besonders aufpassen, da es hier um mehr als den Schutz der Privatsphäre geht. Der Datenverkehr kann zusätzlich noch über eine firmeneigene Zwischenstation (den sogenannten Proxyserver) laufen, auf dem lückenlose Logfiles angelegt werden, in denen der Surfer am Arbeitsplatz eindeutig identifizierbar ist. Es soll Abteilungsleiter geben, die einen Großteil ihrer Arbeitszeit mit „Schnüffeln“ in Proxy-Logfiles verbringen. Auch wenn die Verwendung solcherart gewonnener Erkenntnisse, zum Beispiel für eine Entlassung, rechtlich bedenklich sein kann – nicht nur Datenschützer meinen, dass Surfbewegungen im Internet analog zum Inhalt eines Telefongesprächs oder einem Brief dem schützenswerten Bereich der Privatsphäre zuzuordnen ist. Man werde aber fragen dürfen, warum sich ein Arbeitnehmer so etwas installiert, sagt Michael Terhaag, Rechtsanwalt und Experte für Online-Recht. „Wenn dies nachweislich mit der beruflichen Tätigkeit nichts zu tun hat und ausschließlich dazu dient, während der Arbeitszeit unbehelligter privat surfen zu dürfen, halte ich die Installation eines solchen Programmes für abmahnfähig.“

UNSICHTBAR IM NETZ

Um den Internetverkehr, wo auch immer, vor neugierigen Blicken zu verbergen, gibt es Anonymisierungsdienste, die sich eigener Proxyserver bedienen und sowohl den Inhalt des HTTP-Verkehrs des Browsers verschlüsseln, als auch IP-Adressen der Nutzer durch ihre eigene ersetzen. Die Datenpakete der besuchten Webseiten werden dabei einfach weitergeleitet. Im Logfile des besuchten Webservers finden sich nur noch die IP-Adressen des Anonymisierungsproxies und im Idealfall kein Hinweis auf den eigentlichen Nutzer. Kostenlose Dienste sind ziemlich langsam. Kostenpflichtige stellen die zum schnellen Surfen ausreichende Bandbreite. Einfachere Dienste (siehe Kasten) erfordern lediglich die Eingabe der URL-Adresse im Web Browser und im daraufhin erscheinenden Fenster die URL der eigentlichen Webseite, die besucht werden will. Andere Lösungen benötigen die Installation von Software, was sicherer, aber im Internetcafé oder am Arbeitsplatz nicht möglich ist.

IST DAS ALLES WIRKLICH LEGAL?

Die Verwendung dieser Anonymisierungsdienste ist - einmal abgesehen von der unklaren Situation am Arbeitsplatz – nach geltender Rechtsprechung nicht nur prinzipiell legal, sie wird von staatlichen Datenschutzinstitutionen sogar gefördert. Obwohl der Zeitgeist dagegen spricht – in Zeiten erhöhter Terrorgefahr sind Argumente wie „Ich habe doch eh’ nichts zu verbergen“ für Überwachungsbehörden allzu verlockend. Andererseits kann mit Anonymisierungsdiensten auch Unfug getrieben werden. Einige Finanzdienstleister und Forenserver haben bestimmte Anonymisierungsdienste ganz ausgesperrt, weil sie das kriminelle Posten von falschen, kursrelevanten Forenbeiträgen erschweren wollen.

VORSICHT, SECURITYFIRMA

Wer Anonymisierungsdienste nur zum Browsen im Internet verwenden will, sollte ein paar Punkte beachten. Wichtig: Solche Dienste schützen nicht vor Strafverfolgung. Nach dem 11.9. würde sich keine Homeland Security Behörde der USA den Zugriff auf einen im eigenen Land betriebenen Anonymisierungsdienst versagen. Angeblich wurde die Securityfirma „Safeweb“ von der CIA finanziert. Und zurück zum Arbeitgeber. „Der Bundesgerichtshof hat geklärt, dass ausschweifendes privates Surfen, insbesondere zu kostenpflichtigen und sonstigen Erotikseiten einen Kündigungsgrund darstellen kann“, sagt Michael Terhaag. Der Arbeitgeber kann schon die nicht erlaubte Verwendung besagter Angebote zum anonymen Surfen als Verstoß gegen IT-Richtlinien werten. Es soll schon Entlassungen gegeben haben. Eine Frage des Vertrauens: In den Logfiles des Arbeitgebers tauchen zwar möglicherweise besuchte Websites nicht mehr auf, dafür aber Adressen der Anonymisierungsdienste. Das macht Administratoren erst recht misstrauisch.

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