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Medien: Ihr müsst draußen bleiben

Razzien ignorieren den Informantenschutz – und damit die Pressefreiheit

Welches Gut wiegt schwerer: die verfassungsrechtlich verankerte Freiheit der Presse, die ohne Informanten und ohne das Recht des Journalisten, seine Informanten zu schützen, nicht auskommt? Oder das Bedürfnis staatlicher Behörden nach Geheimhaltung von Informationen und der Wunsch, „Verräter“ von Dienstgeheimnissen ausfindig zu machen?

Auch im Fall der Durchsuchung in den Räumen der Zeitschrift „Cicero“ Anfang dieser Woche geht es um diese Frage der Verhältnismäßigkeit. Der Chefredaktion und dem Autor Bruno Schirra wirft die Staatsanwaltschaft vor, „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ geleistet zu haben.

Schirra hatte in der April-Ausgabe über den islamistischen Terroristen Abu Mussab al Sarkawi geschrieben und dabei ausführlich aus einem internen Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zitiert. Das BKA vermutet die Quelle im eigenen Haus und erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt, gegen Schirra und die „Cicero“- Chefredaktion. Den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ sagte ein Ermittler: „Es ging besonders darum, bei den Beschuldigten an Computer und Laptops und die darauf gespeicherten Daten zu kommen“. Schon im Vorfeld sollen die Telefonverbindungsdaten ausgewertet und Schirra zumindest zeitweise observiert worden sein.

Dieser Vorfall verlieh der Rede von Hermann Neusser, dem Kuratoriumsvorsitzenden des Theodor-Wolff-Journalistenpreises, am Dienstagabend besondere Aktualität. Neusser erinnerte an die Reporterin der „New York Times“, die noch immer im Gefängnis sitzt, weil sie sich weigert, ihren Informanten preiszugeben. Sie beruft sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Nun versteht sich die USA als demokratisches Land und auch als Land, das nicht zuletzt seit der Watergate-Affäre berühmt ist für investigativen Journalismus. Auch bei dieser Affäre stand ein Informant im Mittelpunkt, dessen Identität erst in diesem Jahr enthüllt wurde – und zwar von dem Informanten, von „Deep Throat“ selbst.

Der Fall der amerikanischen Reporterin ist besonders spektakulär, erscheint aber weit weg. „Doch leben wir auch hier keineswegs auf einer Insel der Seligen“, sagte Neusser und erinnerte an den Fall in Sachsen, bei dem die Telefonverbindungsdaten eines Reporters der „Dresdner Morgenpost“ überprüft wurden. Wie bei „Cicero“ geht es der Staatsanwaltschaft darum, die undichte Stelle in einer staatlichen Behörde aufzuspüren. Die Rede ist von Geheimnisverrat und Beihilfe zum Geheimnisverrat. In Sachsen wird die Quelle bei der Antikorruptionseinheit Ines vermutet.

Bei einem Gespräch zwischen dem sächsischen Justizminister Geert Mackenroth (CDU) und Michael Konken, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), beharrten am Mittwoch beide auf ihren Positionen. Mackenroth verwies auf den Paragrafen 100 h der Strafprozessordnung, der Journalisten anders als an die Schweigepflicht gebundene Anwälte, Priester oder Ärzte nicht generell vor Telefonüberwachung schützt.

Schon vor dem 11.9.2001 sei festzustellen gewesen, dass die Hemmschwelle staatlicher Ermittlungsbehörden gesunken sei, sagt DJV-Sprecher Hendrik Zörner. Die daraufhin verschärfte Gesetzgebung, die nicht erst reaktiv greift, sondern schon bei Verdacht Maßnahmen zulässt, biete den Behörden das Vehikel, das die Zugriffsmöglichkeiten auf Redaktionen erleichtert.

In den vergangenen Jahren häuften sich die Vorfälle. Betroffen waren der „Stern“, die „taz“, Radio Bremen, „Max“, freie Journalisten und auch ein Tagesspiegel-Korrespondent. Thomas Leif, Vorsitzender des „Netzwerk Recherche“, kritisiert, bei diesen Durchsuchungen und Überwachungen gehe es geht nicht um die konkrete Verfolgung von Straftaten. „Ziel ist vielmehr die Erschließung des Informanten- und Kontaktnetzes von Journalisten. Und zwar derjenigen, die unliebsame oder kritische Informationen in die Öffentlichkeit transportieren, die der Polizei oder der Justiz peinlich sind.“ Es sollen Informationsstrukturen geknackt oder Journalisten gar als Dienstleister missbraucht werden, um so auf einfacherem Weg an Ermittlungserkenntnisse zu gelangen.

Neusser sagte am Dienstag: Natürlich müsse alles getan werden, um kriminellen Machenschaften oder terroristischen Gefahren zu begegnen. „Doch darf dies nicht auf Kosten der Pressefreiheit gehen. Hier gilt der Grundsatz: Wehret den Anfängen.“

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