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Medien: In Frieden geschieden Peter Boenisch einigt sich außergerichtlich mit Springer

Zum ersten Mal seit langem erschien auf Seite 2 der „Bild“-Zeitung am Montag wieder ein Kommentar von Peter Boenisch. Vier Jahrzehnte lang war der heute 75-Jährige bei Springer beschäftigt, unter anderem war er Chefredakteur von „Bild“ und „Welt“.

Zum ersten Mal seit langem erschien auf Seite 2 der „Bild“-Zeitung am Montag wieder ein Kommentar von Peter Boenisch. Vier Jahrzehnte lang war der heute 75-Jährige bei Springer beschäftigt, unter anderem war er Chefredakteur von „Bild“ und „Welt“. Bis vor zwei Jahren hatte er einen Beratervertrag, beriet den „Bild“-Chefredakteur und schrieb Kommentare. Seit zwei Jahren führt er gegen Springer einen Prozess, weil der Verlag seinen Vertrag gekündigt hatte. So lange dieses Verfahren lief, ließ „Bild“-Chef Kai Diekmann Boenisch nicht kommentieren.

Ein Seite-2-Kommentar im Januar 2001, der Verständnis für Joschka Fischers Straßenkämpfervergangenheit zeigte, hatte Boenisch das Genick angeknackst. Endgültig gebrochen hat es sein Kommentar zum Missbrauch von Pressefreiheit, den er fünf Monate später einem „SZ“-Redakteur ins Telefon diktiert hatte, ohne zuvor den Springer- Vorstandschef um Erlaubnis zu fragen. Boenisch musste erst sein Aufsichtsratsmandat niederlegen und bekam dann auch seinen Beratervertrag gekündigt. Zwei Jahre ist das her. Aber die Berliner Gerichtsmühlen mahlen langsam, und zu einer Einigung waren die gegnerischen Parteien erst am vergangenen Mittwoch bereit – ein Tag bevor es wieder vor Gericht zu einer mündlichen Verhandlung gekommen wäre.

Zwar folgte Boenisch in der Zwischenzeit jeder Einladung zu Springer- Partys. Vor Gericht bekämpften sich der Kläger und die Beklagte jedoch mit allen Mitteln. Zuletzt wollte Boenischs Anwalt Matthias Prinz sogar Verlegerwitwe Friede Springer, den Ex-Springer-Großaktionär Leo Kirch und Ex-Aufsichtsratschef Bernhard Servatius als Zeugen laden. Der Verlagsanwalt hatte nämlich behauptet, der Aufsichtsrat habe Boenischs Beratervertrag gar nicht zugestimmt. Und soweit er sich „auf seine Beiträge oder sonstige Leistungen für die ,Bild’-Zeitung beruft, hat dies mit dem streitgegenständlichen Vertrag nicht das Geringste zu tun“. Etwaige Honoraransprüche könne Boenisch ja nachträglich in Rechnung stellen.

Zu einer Verhandlung darüber kam es nun nicht mehr, Boenisch hat sich mit Springer außergerichtlich geeinigt. Der Beratervertrag ist aufgelöst, im Gegenzug wird der Verlag offene Honorarforderungen in ungenannter Höhe begleichen – und „Bild“ verpflichtet ihn wieder als Kommentator.

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