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Auch für den "Bild"-Journalist Wolf-Ulrich Schüler (Foto) endet das Dauer-Verfahren um ein Sex-Video mit dem Kabarettisten Otti Fischer.

© dpa

Update

Jahrelanger Rechtsstreit um Sex-Video beendet: Otti Fischer stimmt Einstellung zu

Der "Bild"-Journalist zahlt 3500 Euro an eine Parkinson-Organisation. Damit sind alle Kläger inklusive Otti Fischer einverstanden

Der Prozessmarathon um ein Sex-Video mit dem Kabarettisten Ottfried Fischer ist nach gut sechs Jahren beendet. Das Landgericht München I stellte das Verfahren am Donnerstag gegen eine Geldauflage ein. Der wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs angeklagte „Bild“-Journalist Wolf-Ulrich Schüler soll 3500 Euro an eine Organisation zahlen, die sich für Parkinson-Patienten einsetzt. Otti Fischer, 62, ist an Parkinson erkrankt.
Dem Journalisten war 2009 das Video angeboten worden, das Fischer beim Sex zeigen soll. Fischer selbst gab seinerzeit an, er habe der „Bild“-Zeitung nur ein Interview gegeben, weil er von seiner Agentin von der Existenz des Videos unterrichtet worden war. Sowohl der Journalist als auch die Staatsanwaltschaft und der Vertreter Fischers als Nebenkläger stimmten nun der Einstellung zu. Schüler war schon 2014 vom Vorwurf der
Nötigung freigesprochen worden.

Ende einer juristischen Odyssee

Zu Beginn der Verhandlung mahnte der Vorsitzende Richter Andreas Forstner die Parteien, nicht noch einmal den Weg durch die Instanzen anzutreten. „Die Sache ist sieben Jahre her. Das kriminelle Unrecht ist überschaubar. Gibt es denn keine Möglichkeit, endlich mal diesen Sack zuzumachen und zu sagen: Jetzt muss Ruhe sein?“ Und zum Vorwurf gegen den Angeklagten: „Er hat es (das Video) angeschaut. Gut. Das hätte ich auch gemacht. Man muss ja wissen, was drauf ist.“ Mit der Entscheidung geht eine juristische Odyssee zu Ende. Das Amtsgericht hatte den Journalisten verurteilt, zunächst auch wegen Nötigung. Das Landgericht sprach ihn von allen Vorwürfen frei. Das Oberlandesgericht (OLG) hob den Freispruch auf und verwies den Fall an eine andere Landgerichtskammer zurück. Diese sprach ihn erneut frei. Das OLG bestätigte den Freispruch im Fall der Nötigung, verwies aber wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zurück an die Kammer Forstners. Sowohl der Journalist als auch die Anklage und Anwalt Steffen Ufer als Nebenklage-Vertreter Fischers stimmten nun der Einstellung zu. Ufer sagte, der Kabarettist sehe das ganze Verfahren satirisch: Seine „Freunde von der „Bild““ hätten „offenkundig“ das möglicherweise kompromittierende Video nur vom Markt bringen wollen. Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer, sagte: „Die Staatsanwaltschaft München hat über sechs Jahre hinweg auf absurde Weise versucht, einen Journalisten zu kriminalisieren, der nichts anderes getan hat, als gründlich zu recherchieren.“ Journalisten müssten Material sichten können, ohne sich der Strafverfolgung auszusetzen. Richter Forstner sagte dazu: „Die kniffligen Rechtsfragen, die dieser Fall aufwirft, bleiben ungeklärt.“

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