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Josef F. und Tim K.: Mit oder ohne Punkt?

Sie begehen schreckliche Verbrechen und ihre Nachnamen erscheinen in vielen Medien fortan nur noch in abgekürzter Form. Welche Details darf man von Tätern berichten – und welche von Opfern?

Weniges fasziniert wie ein Verbrechen. Milliarden Kriminalgeschichten, ob erfunden oder echt, belegen: Der Bericht über die Untat ist die Mutter aller Erzählungen. Eine Straftat erzeugt Spannung oder setzt Empörung frei, unfassbares Handeln unverstehbarer Täter überschreitet jede Fantasie, lässt wortlos staunen und erschauern. Doch ob Amokläufer, Sklavenhalter oder sogar Menschenfresser – sie sind alle nur Täter. Wie jetzt der Angeklagte aus Amstetten, einst „Monster“ genannt, nun oft nur noch „Josef F.“ heißt. Oder Tim K., der Todesschütze von Winnenden, der vielfach abgekürzt in den Medien erscheint. Trotz ihrer Taten bleiben sie Menschen mit Rechten, selbst wenn sie tot sind.

Inwieweit das zu respektieren ist, müssen zunächst jene entscheiden, die die Geschichten erzählen. Die Presse ist frei, wie die Blogger und Twitterer im Internet auch. Sagt man nur „F.“ oder schreibt man den Namen aus? Wie exakt beschreibt man das Leiden der Opfer? Was berichtet man von Trauer und Verzweiflung der Angehörigen? Kann man nicht auch Tim K. ausschreiben, wo doch alle den Namen Robert Steinhäuser kennen, den des Amokläufers von Erfurt? Hier mag das Argument überzeugen, dass dieser Amoklauf bereits mehr als sechs Jahre zurückliegt und die juristische Aufarbeitung abgeschlossen ist.

Es sollte in erster Linie eine Stilfrage sein, in zweiter eine Rechtsfrage. Da im Medienwettbewerb jedoch immer mehr Schranken fallen, bestimmt die Rechtslage zunehmend den Stil. Man macht, was nicht verboten ist. Wobei es keine Behörde gibt, die über die Einhaltung von Pressegesetzen wacht, nur den Presserat. Dafür können sich Betroffene mit Klagen auf Schadenersatz oder Unterlassung wehren. Oft haben sie die Rechte dazu – ihre Persönlichkeitsrechte. Sie sind wie die Persönlichkeit selbst, stehen nie für sich, immer im Kontext. Ist das Geschehen rund um die Person für die Öffentlichkeit bedeutsam, treten deren Rechte zurück. Doch meist kreist genau darum der Streit. Was ist wert, berichtet zu werden; wann birgt ein Bericht die Gefahr, dass Täter oder Angehörige erkannt werden?

Gerade Straftaten und die Erzählungen über sie haben eine eigentümliche Mehrfachnatur. Es kann sich um gehobene Klatschgeschichten handeln, wie im Erpressungsfall der Milliardärin Susanne Klatten, oder sie können als Zeichen der Zeit, als Symptom für Missstände oder Fehlentwicklungen gedeutet werden, wie jetzt der erneute Schul-Amoklauf. Dieser Rahmen steckt die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ab. So wird auch deutlich, dass im Amstettener Inzestfall Zurückhaltung angebracht ist, ein kruder Horror-Einzelfall, der Neugier weckt, aber wenig Relevanz besitzt. Wer die Sexualbeziehung des Täters zu seiner Ehefrau thematisiert, wie es ein deutsches Magazin getan hat, trifft damit deren Intimbereich und riskiert Schadenersatz. Österreichs Justizministerin hat am Dienstag angekündigt, ein schärferes Pressegesetz vorzulegen – als Lehre aus dem Geschehen. Trotzdem dürfte man den Täter möglicherweise zunächst noch mit vollem Namen nennen. Er ist weitenteils geständig und muss damit nicht als unschuldig gelten, bis er rechtskräftig verurteilt ist. Name und Foto sind weltweit bekannt.

Auch Tim K. wird man mit vollem Namen nennen dürfen, obwohl der Pressekodex mahnt, bei Taten Jugendlicher vorsichtig zu sein. Doch Tim K. ist tot, seine Schuld steht fest und die Resozialisierung hat sich ebenfalls erledigt. Es könnte also nur um den Schutz der Angehörigen gehen, der Eltern etwa. Der Vater ist jetzt selbst Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, da die Tatwaffe ihm gehört und er damit nachlässig umgegangen sein soll. Er könnte auf die Unschuldsvermutung pochen. Andererseits gibt es hier gerade an privaten Details ein gerechtfertigtes öffentliches Interesse: Der Amoklauf hat erneut eine Debatte über Sportwaffen ausgelöst. Wie im Elternhaus damit umgegangen wurde, ist dafür ebenso bedeutsam wie die psychische Verfassung des Sohnes.

Das Internet und die Menschen, die sich darin offenbaren, machen es leichter, Täter zu identifizieren und Privates zu berichten, auch von Opfern und Angehörigen. Manche schlachten dies aus, wie Fotostrecken der Winnenden-Opfer zeigen, die aus dem Netz ihren Weg in die Boulevardmedien fanden. Man kann allerdings auf identifizierende Berichterstattung verzichten, selbst wenn sie rechtlich zulässig wäre. Um die meisten Kriminalgeschichten zu erzählen, braucht man sie nicht.

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