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2013 eingeführt, seitdem umstritten: der Rundfunkbeitrag..

© dpa

Kanzlei reicht Klage in Karlsruhe ein: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Rundfunkbeitrag

Eine Rechtsanwaltskanzlei in Jena wird für ihre Mandanten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Sie sehen im Rundfunkbeitrag eine "Zwangsabgabe".

Der Streit um den Rundfunkbeitrag geht vor das Bundesverfassungsgericht und damit in seine Endphase. Seine Kanzlei werde Verfassungsbeschwerde einlegen, sagte Sascha Giller von PWB Rechtsanwälte in Jena. Sie vertritt mehrere Mandanten, die gegen den Beitrag geklagt hatten, den sie als „Zwangsabgabe“ betrachten. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte im März, das seit 2013 geltende Beitragsmodell verstoße nicht gegen die Verfassung. Derzeit müssen auch diejenigen den Beitrag von 17,50 Euro im Monat bezahlen, die kein Fernseh- oder Radiogerät besitzen. Noch liege ihm die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor, sagte Giller der dpa. Er gehe davon aus, die Verfassungsbeschwerde bereits im Juni einreichen zu können. Eine Entscheidung in Karlsruhe sei nicht mehr in diesem Jahr zu erwarten. „Das braucht erfahrungsgemäß seine Zeit“, sagte Giller. Er rechnet mit Frühjahr 2017. Bislang waren alle Klagen gegen den Rundfunkbeitrag erfolglos.

Linken-Politiker Ramelow verteidigt Beitrag

Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow hat unterdessen davor gewarnt, den Rundfunkbeitrag für ARD und ZDF als Zwangsabgabe zu verunglimpfen. „Wenn wir das Wort ,Zwangsabgabe‘ negativ konnotiert stehenlassen, dann stellen wir alles infrage, was die Bundesrepublik Deutschland ausmacht“, sagte der Linken-Politiker beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland. Durch das AfD-Parteiprogramm sei der Begriff zum Gegenstand einer Systemauseinandersetzung geworden. Die AfD wolle keine Korrekturen am öffentlich-rechtlichen Rundfunk vornehmen, sondern das System zu Fall bringen. Wer keinen Rundfunkbeitrag zahlen wolle, könne mit derselben Argumentation auch Gebühren für die Müllentsorgung als Zwang ablehnen, kritisierte Ramelow. In letzter Konsequenz stehe dadurch „die gesellschaftliche Aufteilung der Demokratie“ infrage. Der Kampf für das öffentlich-rechtliche Programm müsse nun aufgenommen werden. „Diejenigen, die am lautesten ,Lügenpresse‘ rufen, möchten doch in Wirklichkeit nur selbst entscheiden, was gesendet wird“, sagte der Ministerpräsident.

Qualitätsjournalismus finanzieren

„Dabei geht es den Leuten gar nicht um die Höhe des Rundfunkbeitrags, sondern es ist viel grundsätzlicher“, betonte Leiter der Thüringer Staatskanzlei, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland. „Es geht darum, ob der Staat in meine Geldbörse greifen darf. Ja, er darf, ist meine Antwort, um Qualitätsjournalismus zu finanzieren.“ Tobias Schmid, Vorstandsvorsitzender des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), fügte hinzu: „Auch wenn man über die Höhe des Rundfunkbeitrags streiten kann, stellen wir das Prinzip des Rundfunkbeitrags überhaupt nicht in Frage.“ Hoff hatte zuvor darauf verwiesen, dass die AfD den Parlamentarismus und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk allgemein infrage stelle. Rainer Robra, Leiter der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, betonte: „Ich wage gar nicht vorherzusehen, was passieren wird, wenn wir mal wieder die Rundfunkbeiträge erhöhen müssen.“ Derzeit beträgt der Rundfunkbeitrag 17,50 Euro im Monat, im Jahr 2021 ist eine Erhöhung auf dann 19,10 Euro möglich. Sollte der Rundfunkbeitrag jetzt gesenkt werden, wäre ein Anstieg auf 19,40 Euro vorgesehen. „Ich plädiere dafür, den Rundfunkbeitrag jetzt nicht zu senken, das wird uns niemand danken. Wir müssen dabei Haltung zeigen“, sagte Hoff. „Ich will darüber diskutieren, welche Funktion der Rundfunkbeitrag hat: den Qualitätsjournalismus zu finanzieren.“

(mit dpa und epd)

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