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Mal lauter, mal leiser. Der Protest gegen den Rundfunkbeitrag hält an. Jetzt wird in Leipzig dagegen geklagt.

© dpa

Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht: Ist der Rundfunkbeitrag eine Zwangssteuer?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt 24 Klagen gegen das Finanzierungsinstrument für ARD, ZDF und Deutschlandradio

Riecht es nach einer Sensation? Denn das wäre es, wenn das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitrag kippt. Am Mittwoch und am Donnerstag wird sich das Gericht mit einer Reihe von Klagen gegen das Finanzierungsinstrument für ARD, ZDF und Deutschlandradio beschäftigen. Der Rundfunkbeitrag wird seit dem 1. Januar 2013 erhoben, und zwar je Haushalt, unabhängig, ob in einer Wohnung Fernsehen, Radio und Online-Plattformen der öffentlich-rechtlichen Sender genutzt werden. Der Rundfunkbeitrag hatte die Rundfunkgebühr abgelöst, die an den tatsächlichen Empfang gekoppelt war.
Eine Reihe der insgesamt 18 Klagen, über die das Verwaltungsgericht mündlich verhandeln und möglicherweise schon am Freitag entscheiden wird, bezieht sich just auf diesen Punkt, dass auch derjenige, der kein Rundfunkgerät besitzt, monatlich genauso seine 17,50 Euro an den Beitragsservice bezahlen muss wie jemand, der eines oder mehrere Geräte besitzt. Andere Kläger argumentieren, der Rundfunkbeitrag sei deswegen kein Beitrag, sondern eine Steuer. Den Bundesländern, die den Beitrag eingeführt hatten, fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz. Zudem kritisieren sie, dass der Beitrag je Haushalt erhoben wird, obwohl Rundfunk auch außerhalb von Wohnungen genutzt werden kann.

Alle Klagen in den Vorinstanzen abgewiesen

Die Stichhaltigkeit der allermeisten Argumente und Kritikpunkte ist schon auf den verschiedenen Ebenen der Vorinstanzen getestet worden. Der Gesetzgeber wie auch die Nutznießer des Rundfunkbeitrages, die öffentlich-rechtlichen Anstalten, konnten jedes Mal erleichtert aufatmen: Die Klagen sind ausnahmslos in erster Instanz abgewiesen und die Berufungen der Kläger in zweiter Instanz zurückgewiesen worden. Sollte das Bundesverwaltungsgericht nun zu einem anderen Urteil kommen, also den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig halten, dann dann muss es die Verfahren aussetzen und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen. Genauso wird die Klägerseite vorgehen: Entscheidet das Gericht in Leipzig, die Erhebung des Beitrages sei verfassungsgemäß, dann wird in Karlsruhe weitergeklagt. Die Beitragszahler müssen in jedem Fall unverändert weiter 17,50 Euro pro Monat überweisen, erst ein negativer Spruch in Karlsruhe über die einschlägigen Bestimmungen würde die Bundesländer zwingen, die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio neu zu regeln. Bisher garantiert Karlsruhe dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk (finanziellen) Bestand und Entwicklung. 2014 nahmen die Sender 8,3 Milliarden Euro über den Rundfunkbeitrag ein.

Weitere Verhandlungstermine

Die Verhandlungen am Mittwoch und am Donnerstag bedeuten nicht das Ende der Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Es geht um insgesamt 26 Klagen zum Rundfunkbeitrag für private Haushalte. Am 16./17. März sollen 14 Klagen mündlich verhandelt werden, im Juni weitere acht. Hinzu kommen aktuell vier Klagen, über die das Gericht an den Märzterminen ohne mündliche Verhandlung entscheidet, weil die Beteiligten darauf verzichtet haben. Außerdem sind beim Bundesverwaltungsgericht weitere vier Klagen anhängig, bei denen es um den Rundfunkbeitrag für Gewerbebetriebe geht. Unter diesen Klägern sind unter anderem die Drogeriekette Rossmann und der Autovermieter Sixt. Der Termin für die mündliche Verhandlung steht in diesen Fällen noch nicht fest, dürfte aber ins vierte Quartal 2016 fallen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Die Aufteilung des Prozesses in Termine im März und im weiteren Jahr ist notwendig, weil die meisten Kläger durch eigene Anwälte vertreten werden. Alle Anwälte sollen Gelegenheit bekommen, sich vor dem Bundesverwaltungsgericht zu äußern. Dadurch sind mehrere Termine notwendig.

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