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Künftig sollen Nachrichtensendungen wie "heute" nach einem Jahr aus der Mediathek verschwinden.

© ZDF

KNATSCH IM NETZ: Ausgetrickst?

Hubert Burda kritisiert das Online-Konzept des ZDF. Der Chef der Zeitschriftenverleger will eine Klärung vor Gericht, ob die öffentlich-rechtlichen Sender eine "Online-Presse" betreiben dürfen.

Das am Freitag vom ZDF-Fernsehrat beschlossene Online-Konzept stößt bei Hubert Burda, Verleger („Focus“, „Bunte“) und Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) auf heftige Kritik: „Das ZDF will – nach einem gewissen Zögern – das gesetzliche Verbot sendungsunabhängiger Online-Presse ignorieren“, sagte Burda am Montag dem Tagesspiegel. „Der Trick besteht in der Behauptung, pressemäßige Artikel im Internet seien nicht einmal presseähnlich.“

Der ZDF-Fernsehrat hatte am Freitag grünes Licht für die überarbeiteten Online-Auftritte der Programme 3sat, Phoenix und ZDF gegeben und damit Abstriche am ursprünglichen Konzept vorgenommen. Wer sich künftig Sendungen zu Spitzensportereignissen wie der Fußball-WM noch einmal online in der ZDF-Mediathek ansehen will, muss sich danach künftig beeilen. Denn der Mainzer Sender muss die Sendungen nach 24 Stunden aus dem Netz nehmen. Das ZDF hatte sein Online-Konzept dem sogenannten Drei-Stufen-Test unterzogen.

Mit dem Test wird geprüft, ob die Angebote wirtschaftlich vertretbar sind, wie sie sich auf die Konkurrenz auswirken und wie die publizistische Bedeutung ist. Alle Online-Angebote der beiden öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF müssen laut dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bis zum 31. August unter diesen Aspekten geprüft werden. Danach müssen Nachrichtensendungen nach einem Jahr aus dem Netz verschwinden, internationalen Kaufserien wie „Inspector Barnaby“ bleibt der Zugang in die Mediathek komplett verwehrt. Insgesamt 110 000 Seiten hat das ZDF bereits aus seinen Netz-Angeboten entfernt, unter anderem Klingeltöne sowie Spiele auf sport.zdf.de. Auch das fiktive „Musterdepot“ von „3satbörse“ und 3sat.de soll gelöscht werden.

VDZ-Präsident Hubert Burda will sich mit diesen Kürzungen nicht zufrieden geben: „Es sind nun die Gerichte aufgerufen, den Anschein legaler Online-Presse bei ARD und ZDF zu beseitigen.“

Die Kritik an den öffentlich-rechtlichen Online-Aktivitäten kam bislang insbesondere vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Der Verband warf den öffentlich-rechtlichen Sendern immer wieder vor, mit Hilfe von Gebührengeldern Geschäftsmodellen der privaten Medienwirtschaft Konkurrenz machen zu wollen.

ZDF-Intendant Markus Schächter hatte dagegen das Ja des Fernsehrates zu den überarbeiteten Online-Konzepten mit Bauchgrimmen begrüßt. Damit seien die Internet-Auftritte auf „eine solide Rechtsgrundlage“ gestellt. Er machte aber keinen Hehl daraus, dass die enger gefassten Vorschriften nicht unbedingt auf Begeisterung bei ihm stießen.

Der Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates, der CDU-Politiker Ruprecht Polenz, sagte nach der Entscheidung im Gremium, im Ergebnis seien die Gutachter zu dem Schluss gekommen, dass werbefinanzierte Anbieter bei einem Marktaustritt des ZDF aus dem Netz-Sektor lediglich in einem Umfang von 0,4 Prozent des Marktes profitieren würden. Bei den 3sat-Onlineangeboten wären es 0,1 Prozent, bei den Phoenix-Onlineangeboten 0,01 Prozent. „Wir bewegen uns an der Grenze des Messbaren“, sagte Ruprecht Polenz.      

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