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Medien: Koffie Verkeerd

„Medien-Code“ der Niederlande: Brave Journaille bekommt Einladung bei Hofe

Eine Frau, den Hut tief ins Gesicht gezogen, schiebt ihren Kinderwagen in Begleitung einer Frau durch eine verregnete Einkaufsstraße in Den Haag. Nichts Besonderes. Trotzdem ging das Foto am 23. Dezember 2003 an die Agenturen. Die Frau mit Kinderwagen ist Prinzessin Maxima, die zum ersten Mal nach der Geburt von Prinzessin Catharina Amalia in der Öffentlichkeit gesehen wurde. Öffentliches Interesse? Oder privater Einkaufsbummel?

Wer sich in Zukunft als Medium mit dem niederländischen Königshaus beschäftigt, muss sich an einen „Medien-Code“ halten, den der Rijksvoorlichtingsdienst (RVD), das Informationsamt der Regierung und des Königshauses, erlassen hat. Darin heißt es, „dass das Recht auf Schutz der persönlichen Lebenssphäre und das damit verwandte Recht auf Respektierung des Privat- und Familienlebens für jedermann gilt und damit auch für die Mitglieder des Königshauses.“ Der Code erkennt auch gleich im zweiten Absatz an, dass die Medien in einer demokratischen Gesellschaft eine wesentliche Funktion erfüllen, was in dem Europäischen Vertrag über Menschenrechte mit dem festgelegten Recht auf freie Meinungsäußerung zur Sprache kommt. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung erlaube nicht, das Grundrecht auf Schutz der persönlichen Lebenssphäre zu verletzen. Das Recht von jedermann, ungestört Fotos von bekannten Persönlichkeiten zu jeder Zeit zu machen, müsse dem Recht der Promis, in Ruhe gelassen zu werden, weichen, solange diese nicht in offizieller Funktion unterwegs sind.

„Prinzessin Maxima und der Prinz von Oranien fühlten sich vor allem in ihrem Urlaub zusehends von den Medien belästigt“, sagte der Sprecher des Königshauses, Chris Breedveld, dem Tagesspiegel. „Es geht darum, dass man sich auch einmal unbeobachtet fühlen können muss. Das gilt vor allem für die Kinder, die jetzt heranwachsen.“ Der Schutz gelte auch für eine ungestörte Schulzeit und Ausbildung.

Der RVD habe vorher mit Medienvertretern gesprochen und sich an der niederländischen und europäischen Rechtsprechung orientiert. Dabei habe auch der Fall Caroline von Hannover eine gewisse Rolle gespielt. Das Privatleben gehöre nicht zum öffentlichen Interesse, sagte Breedveld. „Wenn aber der Prinz von Oranien sich beim Skifahren ein Bein bricht, ist das natürlich eine Nachricht, und das muss auch berichtet werden.“ Das Recht auf Privatsphäre gelte auch für Bekannte und Freunde des Königshauses. Auch sie dürfen nicht im privaten Zusammenhang fotografiert werden. Desgleichen müssen Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, der Sicherheit wegen.

Wer sich nicht an diesen Code hält, riskiert es, von der Akkreditierung ausgeschlossen zu werden. Juristische Schritte bleiben den Mitgliedern des Königshauses vorbehalten.

Wie das „NRC Handelsblad“ meldet, fühlt sich die Vereinigung der Chefredakteure nicht betroffen. „Mit den seriösen Medien haben wir auch keine Probleme“, sagte Breedveld. Wer sich an den Code hält, wird mit Einladungen zu organisierten Medienereignissen um das Königshaus in privater Atmosphäre belohnt. „Wir vermuten, dass der Medien-Code gegen uns, die Regenbogenpresse, gerichtet ist“, sagte Hans Vos, stellvertretender Chefredakteur von „Privé“, der mit 300000 Exemplaren und 1,5 Millionen Lesern größten Wochenzeitschrift, die „verlässliche Nachrichten aus der Welt des Showbusiness“ liefert, wie es im Internetauftritt heißt. „Wir sehen den Code als eine sehr merkwürdige Form der Einschränkung an. Die Sanktionen, die angekündigt sind, beinhalten, dass wir nicht mehr zu den offiziellen Fototerminen kommen dürfen, um alle das gleiche Bild zu machen. Das finden wir nicht so schlimm. Außerdem halten wir den Code nicht für durchführbar.“ Vor kurzem habe man Fotos von Prinzessin Amalia auf einem Kinderbauernhof veröffentlicht, die Privatleute geschickt hatten. Die ersten Fotos, die zeigten, dass Amalia laufen kann. „Das hat uns eine Beschwerde des RVD eingebracht. Aber als unsere Konkurrenten Willem-Alexander mit Amalia auf einem Boot zeigten, gab es keine Rüge. Was gilt also nun? Wir fotografieren nicht durch Fenster und lauern nicht am Palasteingang. Aber wenn wir ihnen zufällig begegnen…? Wir finden, sie sind immer im Dienst. Und es gibt genügend Gelegenheiten, uns zu entwischen, vor allem im Ausland.“

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