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Eine unfaire Konkurrenz? Die Website der ARD-„Tagesschau“.

© Screen: Tsp

Konkurrenz: Zankapfel App

Online-Aktivitäten: Offenbar ist eine Einigung im Streit zwischen ARD und Verlegern in Sicht. Jetzt muss noch ARD-intern etwas geklärt werden.

Was dürfen ARD und ZDF im Internet? Oder anders gefragt: Inwiefern stellt eine eigenständige Text-Berichterstattung von Webseiten wie tagesschau.de oder heute. de eine Konkurrenz für Online-Angebote der Zeitungen dar? Diese Fragen sind nicht ganz neu, scheinen beim ARD-Intendantentreffen am Montag und Dienstag in Erfurt aber einer Antwort näherzukommen. Vom Widerstand der Online-Verantwortlichen der ARD gegen einen Einigungsvorschlag mehrerer Intendanten hatte der „Spiegel“ am Wochenende berichtet. In diesem Vorschlag machten die Intendanten den Verlegern weitgehende Zugeständnisse. Ein ARD-Sprecher wollte diesen Bericht am Montag nicht kommentieren und verwies auf die Gespräche der Intendanten in Erfurt. „Die Gespräche laufen – beide Seiten wollen eine Einigung, die für beide Seiten tragbar ist“, wurde eine ARD-Sprecherin am Sonntag zitiert. Der von einigen Medien zitierte Entwurf sei jedoch „eine ältere Version“. Ob ein schneller Durchbruch erreicht werde, sei offen.

Die „Redaktionskonferenz Online“ (RKO) – ein Gremium der ARD – sieht in dem Entwurf den weitgehenden Verzicht von ARD und ZDF auf eine eigenständige Text-Berichterstattung im Internet. Nach unbestätigten Berichten sollte die Berichterstattung in Textform bei ARD und ZDF im Internet künftig die Ausnahme sein. Verleger sollten dafür, soweit möglich, auf Video- und Audioberichterstattung verzichten.

In einem Interview der „Nürnberger Nachrichten“ hatte der Intendant des Bayerischen Rundfunks, Ulrich Wilhelm, ebenfalls am Wochenende zur Einigung gemahnt. „Wir sollten unsere Kraft darauf verwenden, den Menschen Informationsangebote zu machen, die sich ergänzen.“ Ein aggressives Gegeneinander in Zeiten medialer Umbrüche sei falsch.

Das Online-Angebot des Tagesspiegel.
Das Online-Angebot des Tagesspiegel.

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Wilhelm stellte jedoch klar: „Selbstverständlich müssen die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Stärken im Internet präsentieren.“ Zuvor hatte bereits die „taz“ einen ihr vorliegenden Entwurf für eine „Gemeinsame Erklärung“ berichtet. Demnach seien ARD und ZDF bereit, ihre Online-Präsenz so zu gestalten, dass sie keine Konkurrenz zu den von Texten und Fotos geprägten Angeboten der Zeitungen darstellten.

Auch nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gibt es Hoffnung auf Einigung. Man sei zuversichtlich, bis Ende Februar einen Kompromiss zu erzielen. Beide Seiten hätten bis dahin Stillschweigen vereinbart. Auch am Montag hielt sich eine BDZV-Sprecherin mit einer Stellungnahme zurück.

Vorher muss ARD-intern offenbar noch einiges geklärt werden. Der Hintergrund: Acht Zeitungsverlage hatten im vergangenen Jahr gegen die kostenlose „Tagesschau“-App für Smartphones und Tablet-Computer geklagt. Die Verleger betrachten sie als unfaire Konkurrenz zu ihren kostenpflichtigen Angeboten, da die App mit langen Texten neben „Tagesschau“-Videos „presseähnlich“ sei. Das Kölner Landgericht hatte der ARD und den Zeitungsverlegern eine außergerichtliche Einigung nahegelegt. meh (mit dpa)

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