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KONKURRENZMODELL: Wer zuerst prüft …

Die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen wird in Deutschland von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vorgenommen. Seit 2003 sind die Einstufungen verpflichtend.

Die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen wird in Deutschland von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vorgenommen. Seit 2003 sind die Einstufungen verpflichtend. Die USK-Kennzeichen müssen auf den Verpackungen gut sichtbar aufgedruckt sein. Ein Spiel darf Jugendlichen in der Öffentlichkeit nur dann zugänglich gemacht werden, wenn es für die Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet ist.

Der rote Aufkleber „Keine Jugendfreigabe“ bedeutet, dass dieser Titel nur an über 18-Jährige verkauft werden darf. Er ist damit aber nicht indiziert. Die Entscheidung über die Alterseinstufung in eine der fünf Gruppen wird von einem Gutachtergremium vorgenommen, an dem auch ein Vertreter der obersten Landesjugendbehörden beteiligt ist. Wird einem Spiel die Kennzeichnung wegen zu ausgeprägter Gewaltverherrlichung verweigert, wird es zumeist von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) auf den Index gesetzt. Die BPJM kann zudem selbst Überprüfungen vornehmen. Dann gilt die zuerst getroffene Entscheidung, wobei eine USK-Einstufung von der BPJM nicht revidiert werden kann. Tsp

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