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Medien: Legal verknackt

Haftstrafe für Mitarbeit am illegalen Filmportal kino.to.

Für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to ist ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn am Freitag der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. „Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen“, sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. Die Betreiber des Portals hatten Millionenumsätze mit Online-Werbung erzielt.

Der 33-Jährige ist der erste, der im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu dem Filmportal verurteilt wurde. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Strafantrag des Verteidigers. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Dennoch verzichtete er ebenso wie der Angeklagte und dessen Verteidiger auf Rechtsmittel und akzeptierte das Urteil. Der Angeklagte erklärte sich zudem damit einverstanden, dass die ihm zugeflossenen Werbeeinnahmen aus dem Betrieb des Portals an die Staatskasse fließen. Er hatte nach eigenen Angaben vom Januar 2009 bis zum Juni 2011 insgesamt rund 190 000 Euro eingenommen. Nach dem Abzug von 30 000 Euro Kosten seien ihm 160 000 Euro verblieben.

Der Mann hatte nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls und zur Strafverfolgung weiterer Beschuldigter beigetragen. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wird derzeit noch immer gegen mehr als 20 Personen ermittelt. Bei kino.to waren nach früheren Angaben zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen präsentiert worden, monatlich kamen etwa 131000 hinzu. Die Drahtzieher des illegalen Netzwerkes saßen in Leipzig. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro, die beschlagnahmt wurden. Als Hauptbeschuldigter gilt ein 38-Jähriger. Insgesamt gab es 13 Festnahmen. dpa/dapd/jbh

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