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Medien: Maulkorb?

Der Deutsche Presserat hat die Verurteilung von drei "Zeit"-Redakteuren wegen eines Artikels über die Datenvernichtung im Bonner Kanzleramt als "katastrophal" kritisiert. "Die entsprechende Vorschrift im Strafgesetzbuch muss dringend gestrichen werden", forderte der Sprecher des Selbstkontrollorgans der Printmedien, Manfred Protze.

Der Deutsche Presserat hat die Verurteilung von drei "Zeit"-Redakteuren wegen eines Artikels über die Datenvernichtung im Bonner Kanzleramt als "katastrophal" kritisiert. "Die entsprechende Vorschrift im Strafgesetzbuch muss dringend gestrichen werden", forderte der Sprecher des Selbstkontrollorgans der Printmedien, Manfred Protze. "Der Paragraf 353d ist eine gesetzgeberische Missgeburt, die auf Kosten der Pressefreiheit disziplinarische Fragen des Staatsapparats zu regeln versucht." Die Journalisten der Wochenzeitung waren vom Amtsgericht Hamburg am 9. November wegen der "verbotenen Verbreitung" von Vernehmungsprotokollen verwarnt und mit einer zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafe von je 6000 Mark belegt worden. In ihrem Artikel hatten sie aus Anhörungsprotokollen zitiert, die der Sonderermittler der Bundesregierung bei seinen Nachforschungen über die Aktenvernichtung während der Amtszeit von Helmut Kohl erstellt hatte. Nach Ansicht des Gerichts verstießen sie damit gegen Absatz 3 des Paragrafen 353d, weil sie noch vor einer öffentlichen Verhandlung amtliche Schriftstücke eines Disziplinarverfahrens in wesentlichen Teilen zitierten.

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