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Das Cover des aktuellen Focus

© von Focus Online

Mehr als 2300 Beanstandungen: Immer mehr Beschwerden beim Presserat

Mehr als 2300 Beschwerden sind 2015 beim Deutschen Presserat eingereicht worden - so viele wie noch nie. Auch in diesem Jahr gibt es bereits zahlreiche Beanstandungen, beispielsweise zur Berichterstattung über die Übergriffe in Köln.

Beim Deutschen Presserat sind 25 Beschwerden im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln eingegangen. Zehn Beschwerden bezogen sich alle auf das umstrittene Titelbild des Magazins „Focus“, teilte Presserats-Referentin Edda Eick am Mittwoch mit. Das Cover zeigt eine nackte Frau mit schwarzen Händeabdrücken auf dem Körper.

Über Nationalität der Täter berichten oder nicht?

Im Mittelpunkt der Beschwerden nach Silvester steht laut Eick die Ziffer 12 des Pressekodex, die sich mit Diskriminierung befasst. So sei etwa moniert worden, dass Medien die Nationalität von Verdächtigen genannt hätten – und umgekehrt, dass sie über die Herkunft eben nicht berichtet hätten.

Die Zahl der Beschwerden, die beim Presserat eingingen, hat im Jahr 2015 einen neuen Höhepunkt erreicht. Nach vorläufigen Zahlen gingen beim Selbstkontrollorgan der Presse 2350 Beschwerden ein, sagte Eick der KNA. Ein Jahr zuvor waren es knapp 2000 gewesen, davor 1347 Beschwerden.

Viele Beschwerden zu Berichten über Germanwings-Absturz

Im vergangenen Jahr seien 35 Rügen ausgesprochen worden. Zum Teil lässt sich die Zunahme mit Großereignissen wie dem Absturz der Germanwings-Maschine im März 2015 erklären. Allein dazu gab es 430 Beanstandungen. Zunehmend beschwerten sich Menschen auch über politische Berichterstattung – in den vergangenen Jahren hätten sie sich beispielsweise auf den Ukrainekonflikt bezogen. Insgesamt sei zu beobachten, dass „der Wunsch nach qualitätsvoller Berichterstattung besteht“, sagte Eick.

Wer mit einer Medienberichterstattung nicht einverstanden ist, kann sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat wenden. Eine öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion – die betroffene Redaktion muss sie veröffentlichen. Zum Schutz von Betroffenen kann die Rüge aber auch nichtöffentlich ausgesprochen werden. Tsp

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