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Mehr Text, mehr Foto: App-Streit, der nächste

Zu viel tagesschau.de: Verleger ziehen sich aus Gesprächen mit ARD und ZDF zurück. Ein neuer Verhandlungstermin beim Landgericht Köln ist für den 14. Juni anberaumt.

Der Streit um die „Tagesschau“-App geht weiter. Die Zeitungsverleger ziehen sich aus den Gesprächen mit ARD und ZDF über die Onlineauftritte der öffentlich-rechtlichen Sender zurück. Die Verleger seien „enttäuscht“, sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, Anfang der Woche in Berlin. Es sei bedauerlich, „dass die Selbstverständlichkeit einer Überprüfung des Textumfangs in gebührenfinanzierten Angeboten nicht allen Sendeanstalten vermittelbar ist“. Die ARD hatte am vergangenen Mittwoch erklärt, sie wolle die Gespräche mit den Verlegern fortsetzen. Ziel der Gespräche war es, zu einer „Gemeinsamen Erklärung“ zu kommen. Die Verlage werfen den Sendern vor, sie würden im Internet presseähnliche Angebote veröffentlichen.

Im Juni 2011 hatten acht Verlage beim Landgericht Köln eine Klage gegen die „Tagesschau“-App der ARD eingereicht, eine für Smartphones und Tablet-Computer optimierte kostenfreie Darstellung der Internetseite tagesschau.de. Verleger sehen darin eine – gebührenfinanzierte – Konkurrenz für ihre eigenen, mehr oder weniger kommerziellen Nachrichtenportale im Netz. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Köln hatte den Antrag der Verleger im Oktober als zu unbestimmt abgelehnt, die beiden streitenden Parteien aufgefordert, mal „miteinander zu reden“. Nach einem Entwurf der „Gemeinsamen Erklärung“, der der Nachrichtenagentur epd vorliegt, wollten sich ARD und ZDF ursprünglich verpflichten, „bei der inhaltlichen und gestalterischen Anmutung ihrer Telemedien den Schwerpunkt in fernseh- und hörfunkähnlichen Angeboten“ zu setzen. Für die Angebote der Verleger wiederum sollten Text und Foto „vorrangig“ sein, „eigenständige nur video- und audiogeprägte Berichterstattung“ sollte die Ausnahme sein. Beide Seiten hatten diesen Entwurf als veraltet bezeichnet, wollten sich jedoch zu Details des vorliegenden Entwurfs nicht äußern.

In der ARD hatten vor allem die Onlineredaktionen den älteren Entwurf als zu weitgehend kritisiert. Die Rundfunkräte von ARD und ZDF hatten klargestellt, dass die „Gemeinsame Erklärung“ die verabschiedeten Telemedienkonzepte für die öffentlich-rechtlichen Sender nicht beeinträchtigen dürfe. Die ARD-Vorsitzende Monika Piel sagte, die Erklärung sei ein medienpolitisches Papier, das keine juristische Bindung habe. BDZV-Präsident Heinen erklärte am Montag, ARD und ZDF seien von der „unterschriftsreif ausverhandelten Gemeinsamen Erklärung“ abgerückt. Der BDZV teilte mit, dass die acht Verlage ihre Klage gegen die „Tagesschau“-App fortsetzen würden. Ein neuer Verhandlungstermin ist für den 14. Juni anberaumt. Der Richter hatte die Verleger aufgefordert, einen neuen Antrag einzureichen. meh/epd

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