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Medien: Mit gutem Gefühl einkaufen

Shoppen auf der sicheren Seite: Geprüfte Händler und erprobte Zahlungsmethoden

Von Kaufzurückhaltung keine Spur: Im vergangenen Jahr gingen 23 Millionen Deutsche im Internet auf Shopping-Tour. Das ist mehr als ein Drittel der Bevölkerung ab 14 Jahren, wie die Marktforschungsinstitute TNS Infratest und Enigma GfK herausfanden. Ganz vorne auf der virtuellen Einkaufsliste stehen nach wie vor Bücher, dicht gefolgt von Eintrittskarten, Bekleidung, Musik, Software und Computerspielen. Besonders starkes Wachstum verbuchten Digitalkameras, Unterhaltungselektronik und Autozubehör – alles Produkte, bei denen es um mehrere hundert Euro geht.

Oftmals leisten sich die Internet-Nutzer sogar mehr, als sie bezahlen können. Insbesondere Menschen zwischen 18 und 39 Jahren sitzen immer öfter in der Online-Schuldenfalle. Laut Schufa könne jeder zehnte bis zwölfte Verbraucher dieser Altersgruppe seine Rechnungen nicht bezahlen.

Zugleich, und das betrifft alle Nutzergruppen gleichermaßen, nehmen aber auch die Rechtsverstöße im Internet zu: 3200 Verstöße gegen das Verbraucherrecht registrierte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im vergangenen Jahr. Zu den häufigsten Verstößen zählten Missachtungen der Widerrufs-, Rückgabe- und Gewährleistungsrechte, so der Verein.

PRÜFSIEGEL

Gegen alle Verstöße kann man sich im Internet genauso wenig schützen wie im übrigen Leben. Aber einige Regeln helfen durchaus, das Bezahlen im Internet sicherer zu machen. Den besten Schutz bietet das Einkaufen bei vertrauenswürdigen Händlern. Damit auch weniger bekannte Internet-Shops als solche erkannt werden können, wurden eine Reihe von Gütesiegeln geschaffen. Geschäfte mit den Logos von „Eurolabel“, „Trusted Shops“, „Safer Shopping“ sowie „Webtrust“ gelten nach Ansicht des deutschen Wirtschaftsverbandes D21 als absolut unbedenklich. Denn diese Siegel werden nur nach vorheriger Prüfung durch Institutionen wie TÜV Süddeutschland, Gerling-Konzern, T-Systems oder dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland vergeben. Geprüft wird dabei unter anderem: Enthält das Online-Impressum die kompletten Angaben zu Adresse und Telefonnummer? Sind für den Kunden sämtliche Vertragsbedingungen einschließlich Frachtkosten, Lieferfristen und Rückgabebedingungen ersichtlich? Kann der Verbraucher zu jeder Zeit erkennen, welche Produkte sich bereits im Warenkorb befinden? Genau diese Fragen sollte man sich auch dann stellen, wenn das gesuchte Produkt von einem Internet-Shop ohne Siegel angeboten wird. Um sich zusätzlich abzusichern, ist zudem ein kurzer Telefonanruf sinnvoll. So erhält man nicht nur Auskunft darüber, ob die ersehnte Digitalkamera oder die neue CD auch tatsächlich verfügbar ist. Zugleich findet man so schnell heraus, ob der Anbieter während der normalen Geschäftszeiten nur schwer oder gar nicht zu erreichen ist. In diesem Fall ist möglicherweise der nächst teurere Laden die bessere Wahl.

ZAHLUNGSVERFAHREN

Spätestens beim Bezahlen muss sich zeigen, wie groß das Vertrauen in den Shop ist. Die Verbraucherzentrale Berlin rät dazu, wann immer möglich mit Rechnung oder Nachnahme zu bezahlen. So könne die Ware vor dem Bezahlen geprüft werden. Aber auch bei Kreditkarten sei die Angst vor Betrug häufig größer als nötig. Durch die gesetzlichen Regelungen seien die Kunden weitgehend vor Missbrauch geschützt, so die Verbraucherzentrale. Im Fall eines Kartenmissbrauchs liege die Beweispflicht beim Händler. Zudem haften für die Kosten, die durch kriminellen Missbrauch entstehen, entweder die Kreditkarteninstitute oder der Händler – es sei denn, Kunden gehen grob fahrlässig mit ihren Kartendaten um. Ein Nachteil bleibt jedoch bestehen: Bei einer Rücksendung müssen die Kunden warten, bis der Händler das Geld zurücküberweist, was innerhalb von 14 Tagen passiert sein sollte.

Wer in letzter Zeit beim Online-Bezahlen mit der Kreditkarte neben der eigentlichen Kartennnummer und dem Verfallsdatum auch noch nach der dreistelligen Zusatznummer auf der Rückseite gefragt wurde, kann übrigens beruhigt sein. Dabei handelt es sich um die so genannte Kartenprüfnummer, die dem Shop als zusätzliche Sicherheit dient, dass der Online-Kunde tatsächlich die Karte in Händen hält.

Allerdings wird diese Nummer nur noch für kurze Zeit benötigt, denn in einigen Monaten werden auch die deutschen Kreditkarten mit einem zusätzlichen Passwort versehen, dass in jedem Fall getrennt von der Karte aufbewahrt werden muss. Wer mit diesem Passwort nicht vorsichtig umgeht, läuft wie bei seiner EC-Karte künftig auch bei Kreditkarten Gefahr, bei Missbräuchen haftbar gemacht zu werden.

Dieser Nachteil entfällt, wenn als Zahlungsverfahren auch die Lastschrift aufgeführt wird. Bei diesem Verfahren können die Kunden den Betrag im Zweifelsfall bis zu sechs Wochen lang von ihrer Bank zurückbuchen lassen. Bis auf wenige Ausnahmen (CDs, DVDs) haben Kunden zudem ein 14-tägiges Rückgaberecht.

BEZAHLEN VON KLEINBETRÄGEN

Der Song aus dem Netz oder der Zeitungsbeitrag aus dem Online-Archiv wird allerdings besser per Micropayment beglichen. Die Wahl hat man dabei meistens nicht, meist wird ein Verfahren vorgegeben. Viele Zeitungen arbeiten beispielsweise mit Firstgate zusammen. Nach der Registrierung erhält der Nutzer Kennung und Passwort, die er beim Bezahlen angibt. Am Ende des Monats wird vom Girokonto oder der Kreditkarte abgebucht. Bei anderen Verfahren erfolgt die Abrechnung über die Telefonrechnung der Telekom oder auch über den Handy-Provider, aber erst nach Aktivierung dieser Dienste. Auch Guthabenkarten oder die Geldkarte (benötigt Lesegerät) werden zum Bezahlen von Kleinbeträgen verwendet. Missbrauchsfälle sind nach Angaben der Siftung Warentest bislang bei keinem Verfahren bekannt geworden.

TECHNISCHE SICHERHEIT

Grundsätzlich sollte bei jedem Bezahlvorgang darauf geachtet werden, dass die Internet-Verbindung verschlüsselt wird, rät Michael Dickopf vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Man kann dies einfach an dem kleinen Schloss-Symbol rechts unten im Internet-Programm erkennen.

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