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Musikvideos: Gema und Youtube vorm Schiedsgericht

Die Gema hat die Verhandlung mit dem Videoportal Youtube für gescheitert erklärt. In der seit 2009 andauernden Auseinandersetzung um die Vergütung der Rechteinhaber hat die Gema nun die Schiedsstelle beim Deutschen Marken- und Patentamt eingeschaltet.

Die Gema hat die Verhandlung mit dem Videoportal Youtube für gescheitert erklärt. In der seit 2009 andauernden Auseinandersetzung um die Vergütung der Rechteinhaber hat die Gema nun die Schiedsstelle beim Deutschen Marken- und Patentamt eingeschaltet. Mit den Anträgen auf Schadenersatz für insgesamt 1000 Musikwerke will die Einrichtung die Angemessenheit der geforderten Mindestvergütung von 0,37 Cent pro abgerufenem Song prüfen lassen. Zugleich geht die Gema, die 65 000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger vertritt, mit einer Abmahnung gegen die Sperrtafeln auf Youtube vor. Hierdurch würde der falsche Eindruck erweckt, die Gema verweigere die Lizensierung kategorisch.

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