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Medien: Mutter aller Affären

Vor 40 Jahren erschütterte ein „Spiegel“-Artikel die Republik. Das Magazin beschrieb die Bundeswehr als „bedingt abwehrbereit“. Rudolf Augstein kam in Haft, die Regierung Adenauer erkannte auf Landesverrat – unterschätzte aber die öffentliche Gegenwehr.

In der Nacht vom 26. zum 27. Oktober 1962, als Polizei und Staatsanwälte – mit Duchsuchungsbeschluss und Haftbefehlen ausgerüstet – in der „Spiegel“-Redaktion einrücken, ist die Sorge groß in Deutschland, dass die Freiheit jetzt akut bedroht ist. Denn in diesen Tagen treibt die Kuba-Krise auf ihren Höhepunkt zu: Die Sowjetunion will in Castros Staat Atomraketen stationieren, die die USA bedrohen sollen. Mit einer Seeblockade der nahe Florida gelegenen Insel ist die amerikanische Kriegsmarine fest dazu entschlossen, die Anlandung der sich Kuba nähernden sowjetischen Fracht zu verhindern. Sollte es dabei hart auf hart kommen, steht die Welt am Abgrund eines nuklear geführten Kriegs der Supermächte.

Im Schatten dieser Bedrohung der Freiheit von weltpolitischem Ausmaß wird der Anschlag staatlicher Stellen der Bundesrepublik gegen den „Spiegel“ gar nicht richtig wahrgenommen. Ist die Aktion gegen das Hamburger Nachrichtenmagazin überhaupt ein Angriff auf die Pressefreiheit? Oder war der Zugriff nicht vielmehr geboten – zum Schutz der Freiheit? In der Ausgabe vom 10. Oktober 1962, die am 8. Oktober ausgeliefert wurde, hatte der „Spiegel“ in einer umfangreichen Titelgeschichte über die neuesten Entwicklungen der Nato-Strategie berichtet. Und dabei kamen die Autoren auch auf die kürzlich durchgeführte Nato-Übung „Fallex 62“ zu sprechen, die zu ernüchternden Befunden führte. Allenfalls „bedingt abwehrbereit“ seien Bundeswehr und westliches Bündnis im Falle eines Krieges gegen die Sowjetunion. Nun wäre der „Spiegel“ kein wirkliches Nachrichtenmagazin, hätte er vorab seinen Lesern mitgeteilt, dass der Befund zwar dramatisch, aber keineswegs neu für den ansonsten kundigen Zeitungsleser sei. So kommt die mühsam zu lesende Geschichte im Stil der Wichtigkeit daher, alle möglichen Details werden ausgebreitet – der Eindruck beim Leser, dass der „Spiegel“ bestens informiert und dass ihm kein Geheimnis unbekannt sei, ist selbstverständlich erwünscht.

Dass in dieser Titelgeschichte wichtige Staatsgeheimnisse über die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr und des westlichen Bündnisses ausgeplaudert würden, diesen Eindruck gewinnt auch der Generalbundesanwalt bei der Lektüre des Blatts. Seit einigen Wochen interessieren sich die Staatsanwälte für den „Spiegel“, der – dies behauptet eine unlängst eingegangene Anzeige – immer wieder aus dem Arkanum des Militärischen berichtet. Der Tatbestand des Landesverrats könnte möglicherweise erfüllt sein.

In Bonn sieht man es nicht ungern, dass sich die in Karlsruhe ansässigen obersten Strafverfolger den „Spiegel“ vorknöpfen. Seitdem die deutsche Sozialdemokratie ihr Godesberg hatte und 1960 aufhörte, die Westintegration der Bundesrepublik zu bekämpfen, ließe es sich eigentlich gut regieren – so ganz ohne Opposition –, wäre da nicht dieses freche Hamburger Nachrichtenmagazin, dass unverdrossen Adenauer und seinen Kurs bekämpft.

Mit Hingabe widmen sich die „Spiegel“-Macher dem Verteidigungsminister, Franz Josef Strauß. Der CSU-Politiker verkörperte kraft seines Amtes nicht nur das an Adenauers Politik, was Augstein und seine Mitstreiter besonders verderblich finden: Westkurs, Wiederaufrüstung, Atombewaffnung der Bundeswehr, Verzicht auf deutsch-nationalen Ehrgeiz. Der machtbewusste Bayer ist darüber hinaus alle paar Wochen durch Enthüllungen über sein Amtsgebaren, Beschaffungsskandale bei der Bundeswehr, den Anschein von Vetternwirtschaft und Selbstbereicherung, den er erweckt, angreifbar. Nach seiner Ernennung zum obersten Dienstherren der Bundeswehr in Friedenszeiten ist Strauß zum Lieblingsfeind des „Spiegels“ geworden, steht unter Dauerbeschuss. Der Kampf gegen ihn wird zur Kampagne. Augstein ist ehrlich genug, dies öffentlich zu bekennen. Er werde erst von ihm lassen, wenn sichergestellt sei, dass Strauß niemals Kanzler werde.

Den Zugriff des Staatsapparates gegen den „Spiegel“ wegen des „Bedingt abwehrbereit“-Artikels hat Strauß zwar nicht ausgelöst. Als die Geschichte erscheint und auch noch, als die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen aufnimmt, weilt Strauß im Urlaub, hat keine Kenntnis von den Vorgängen. Nachdem sich aber die Maschinerie der Strafverfolger in Gang gesetzt hat, helfen er und sein Ministerium nach besten Kräften. Auch Adenauer sieht es mit Freuden, wie es dem lästigen Presseorgan ans Leder geht. Der Anlass könnte gleichgültig sein, jeder denkbare Angriff gegen den „Spiegel“ trifft den richtigen. Allerdings sind die Bonner Regierungsmächtigen besonders kleinlich, wenn es um Fragen der Landesverteidigung geht. Abgesehen von der Farbe der Bundeswehruniformen ist alles irgendwie ein Staatsgeheimnis. Verrat muss auf das Schärfste bekämpft werden. Bleibt dabei der „Spiegel“ auf der Strecke: umso besser!

Auf die Idee, dass die Besetzung der Redaktion und die Inhaftierung der Redaktionsleitung des „Spiegels“ über das Ziel hinausschießen könnte, kommt keiner der Spitzenrepräsentanten des Bonner Staates. Pressefreiheit? Gemach, gemach – im wilhelminischen Deutschland war Konrad Adenauer selbst einmal als Staatsanwalt für die Pressezensur in Köln zuständig. Er wisse also, lässt der Bundeskanzler im Verlauf der Affäre wissen, was geht und was nicht.

Wenige Tage nach der Polizeiaktion ebbt die Kuba-Krise ab. Allmählich stellen sich öffentlich Zweifel ein, ob der „Spiegel“ wirklich Staatsgeheimnisse ausgeplaudert hat. Der Verdacht, es handele sich um eine politische Strafaktion, gewinnt Kontur. Der Protest schwillt immer weiter an. Eine Woche nach der Aktion ruft Sebastian Haffner im Fernsehen den Zuschauern zu, man möge sich das nicht gefallen lassen; sonst: „Adieu Pressefreiheit. Adieu Rechtsstaat. Adieu Demokratie“. Je weniger es der Staatsmacht gelingt, die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass bei der „Spiegel“-Veröffentlichung Landesverrat im Spiel gewesen ist, je stärker die Anhaltspunkte dafür werden, dass auch die Justiz nicht nur mit Blick auf Recht und Gesetz tätig geworden sind, desto aufgeheizter wird das Klima. Die Medien beginnen sich mit den Kollegen aus Hamburg zu solidarisieren, Demonstranten, nicht nur Studenten skandieren auf der Straße, die FDP – Adenauers Koalitionspartner – droht, die Koalition aufzukündigen. Zwei Demokratieverständnisse prallen aufeinander: ein autoritäres, mit dem Primat der Staatsräson; dagegen das liberale Verständnis vom Vorrang der Geltung des Rechts – auch für die Staatsmacht.

Und inmitten dieser Auseinandersetzung bildet sich das Bewusstsein heraus, dass am Ende die Bundesrepublik „nie mehr wie vorher“ sein darf, sein wird, wie es Friedrich Sieburg in der „FAZ“ formuliert: „Die Bevölkerung hat auf ihre Beteiligung am politischen Geschehen weitgehend verzichtet und nicht nur gern gesehen, daß die Bundesrepublik sich zu einem Verwaltungsstaat entwickelte. Die Verwaltung, die seit je unserem Volkscharakter am nächsten kommt, hat die Zügel ergriffen und die eigentliche Herrschaft übernommen.“ Ob dies so bleibe, darum gehe es jetzt, fährt Sieburg fort. „Eine Freiheitsregung hat sich in unserem öffentlichen Leben bemerkbar gemacht. Sie ist bisher fast immer ausgeblieben, wenn man glaubte, auf sie hoffen zu dürfen. Aber nun ist sie zu spüren. Wird sie dauern? Das wäre das glückliche Ergebnis einer unglücklichen Sache.“ Strauß tritt Ende November 1962 zurück, Augstein kommt im Februar 1963 nach 103 Tagen Haft frei.

Peter Siebenmorgen

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