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In diesem Stadtteil wurde der Unschuldige zusammengeschlagen.

© Carmen Jaspersen/dpa

Nach Selbstjustiz-Fall in Bremen: Medienanstalt geht gegen RTL vor

„Nicht ausreichend verpixelt“. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt hat gegen RTL ein "Beanstandungsverfahren" eröffnet.

Der Bremer Selbstjustiz-Fall, bei dem Mitte Juni nach einem RTL-Beitrag über Pädophile ein Unschuldiger zusammengeschlagen wurde, beschäftigt nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM). Die Anstalt hat ein „Beanstandungsverfahren“ gegen den Kölner Privatsender eingeleitet, weil er möglicherweise gegen journalistische Grundsätze verstoßen habe.

Wie berichtet, hatte ein RTL-Magazin einen Beitrag gezeigt, in dem sich ein Reporter auf einem Internetportal als 13-jähriges Mädchen ausgab und ein Treffen mit einem angeblich 28-Jährigen verabredete. „An dem vereinbarten Treffpunkt tauchte schließlich ein Mann auf, der sich auffällig verhielt“, fasste die RTL-Pressestelle den Inhalt des Beitrags zusammen, der inzwischen nicht mehr im Internet zu sehen ist. Der Sender machte den am Treffpunkt Gefilmten zwar unkenntlich, zeigte aber gut erkennbar einen Wohnblock, in dem er möglicherweise leben sollte.

Zeitweise bestand Lebensgefahr

Eine Gruppe von Bremer RTL-Zuschauern glaubte, anhand dieser Bilder den Verdächtigen und seine Wohnanschrift identifiziert zu haben, und überfiel ihn an dessen Wohnungstür. Tatsächlich hatte der 50-Jährige nichts mit dem von RTL gezeigten Verdächtigen zu tun – und auch dieser hat sich inzwischen nach Polizeiangaben als unschuldig erwiesen. Der zusammengeschlagene 50-Jährige schwebte zeitweise in Lebensgefahr.

Die Medienanstalt geht jetzt dem Verdacht nach, dass der Sender gegen journalistische Grundsätze verstoßen habe, indem er den vermeintlich Verdächtigen mangelhaft verpixelt habe. Der Sender kann nun schriftlich dazu Stellung beziehen. Ein RTL-Sprecher hatte schon Mitte Juni jede Schuld an dem gewaltsamen Übergriff zurückgewiesen. Der Sender habe „seine journalistische Sorgfaltspflicht in jeder Hinsicht wahrgenommen“.

Die Bremer Staatsanwaltschaft prüft bereits im Rahmen eines „Vorermittlungsverfahrens“, ob RTL womöglich gegen Strafrechtsparagraphen verstoßen haben könnte. In der Sache gebe es noch nichts Neues, sagte Oberstaatsanwalt Frank Passade am Montag auf Nachfrage unserer Zeitung, auch nicht bei den Ermittlungen gegen die Schläger wegen versuchten Totschlags. Einer der Tatverdächtigen hatte sich selber bei der Polizei gestellt. Insgesamt sollen sich bis zu zehn Männer an dem Überfall beteiligt haben.

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