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Nachrichtendienst: BND darf keine Journalisten als Quelle nutzen

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf künftig bei der Suche nach undichten Stellen in den eigenen Reihen Journalisten nicht mehr als Quellen benutzen. Eine entsprechende Anweisung hat das Kanzleramt am Montag erlassen.

Berlin - Dies teilte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm mit. «Das Bundeskanzleramt hat heute angewiesen, dass bei operativen Maßnahmen seiner Eigensicherung keine Journalisten als Quellen zu führen sind», sagte Wilhelm.

Der BND hatte bis in das vergangene Jahr Journalisten benutzt, um undichte Stellen bei der Weitergabe von Geheim-Material zu finden. Dabei haben vereinzelt Journalisten im BND-Auftrag und teilweise gegen Bezahlung auch Informationen über Kollegen geliefert.

Unklar bleibt zunächst, ob diese Anweisung auch für die beiden anderen deutschen Nachrichtendienste - Verfassungsschutz und militärischer Abschirmdienst (MAD) - gilt. Die Maßnahme für den BND, für den das Kanzleramt die aufsichtsführende Behörde ist, gilt nur für den Eigenschutz. Der nur für die Auslandsaufklärung zuständige BND kann nur zu diesem Zweck im Inland tätig werden.

Durch einen Bericht des ehemaligen Vorsitzenden Richters beim Bundesgerichtshof, Gerhard Schäfer, war aufgedeckt worden, dass der BND jahrelang Journalisten bei der Suche nach undichten Stellen bespitzelt und beschattet hatte. Wilhelm wies darauf hin, dass das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) selbst entscheiden muss, ob der Rapport des Sonderermittlers veröffentlicht werden kann. Das PKG hatte Schäfer im Herbst vergangenen Jahres als Sonderermittler eingesetzt.

Wahrscheinlich schon an diesem Dienstag soll der BND im PKG zu dem Schäfer-Bericht Stellung nehmen. Nach Angaben des Regierungssprechers hat das Kanzleramt dem Auslandsgeheimdienst eine Frist bis Ende dieser Woche für diese Stellungnahme gesetzt. Erst danach könne über mögliche personelle Konsequenzen geredet werden, sagte Wilhelm. Er bekräftigte, dass die Bundesregierung die Vorfälle, die Gegenstand des Schäfer-Berichts sind, bedauere.

Der frühere BND-Präsident Hansjörg Geiger hat bestritten, jemals einen Spitzeleinsatz gegen Journalisten veranlasst oder befürwortet zu haben. Er widersprach in der «Süddeutschen Zeitung» und in der «Berliner Zeitung» (beide Montag) Darstellungen des ehemaligen Geheimdienstkoordinators im Kanzleramt, Bernd Schmidbauer (CDU). Dieser hatte erklärt, Geiger habe im Dezember 1996 «angeordnet», «dass ein Journalist von der Abteilung 5 eingesetzt wird, um Abflüsse aus dem BND zu klären».

Geiger sagte der «Süddeutschen Zeitung», es habe in seiner Amtszeit «Abflüsse» aus dem Dienst gegeben und er habe Weisung erteilt, undichte Stellen zu stopfen. Es sei aber nie von der Überwachung von Journalisten die Rede gewesen. «Zu meinem Amtsantritt habe ich ausdrücklich verfügt, dass der BND keine Journalisten als Quelle führen darf. Und schon gar nicht zu dem Zweck, andere Journalisten auszuforschen», sagte Geiger der «Berliner Zeitung». (tso/dpa)

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