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Medien: Nina Hagen und "Bild": Gerichtstreit wegen Niels-Ruf-Zitat endet voraussichtlich mit einem Vergleich

Im Rechtsstreit um eine von der "Bild"-Zeitung wiedergegebene Äußerung des Moderators Niels Ruf haben sich Nina Hagen und der Axel Springer Verlag am Mittwoch auf einen Vergleich geeinigt. Sie folgten damit einem Vorschlag des Landgerichts Potsdam.

Im Rechtsstreit um eine von der "Bild"-Zeitung wiedergegebene Äußerung des Moderators Niels Ruf haben sich Nina Hagen und der Axel Springer Verlag am Mittwoch auf einen Vergleich geeinigt. Sie folgten damit einem Vorschlag des Landgerichts Potsdam. Wenn beide Seiten in den kommenden zwei Wochen nicht widersprechen, erhält die Sängerin 20 000 Mark Schmerzensgeld. Grund ist die Berichterstattung über die Sendung "Boulevard Bio", die die Sängerin verließ, nachdem sich Ruf über die Entführung ihres Sohnes lustig gemacht hatte. Die Boulevard-Zeitung gab in Katja Keßlers Kolumne ein Zitat Rufs wieder, das laut Gericht eine Schmähkritik bedeutet, von der sich das Blatt nicht eindeutig distanziert habe. Hagens Anwalt hatte mindestens 40 000 Mark gefordert, "um der Verrohung in den Medien entgegenzutreten". Der Schutz der Persönlichkeit habe Vorrang vor dem Recht auf Information - eine Meinung, der sich das Gericht anschloss.

sel

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