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Öffentlich-rechtliche: Magazin: Behörden finanzierten ARD- und ZDF-Beiträge

Öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten haben laut Bericht des Magazins "Zapp" von Bundeseinrichtungen Zuschüsse für Magazinbeiträge bekommen. Die Sender distanzieren sich jedoch von der Darstellung.

Hamburg - «Zapp» berichtete am Mittwochabend im NDR-Fernsehen, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hätten unter anderem Magazinbeiträge für Sendungen wie «Volle Kanne» (ZDF), «Jojo - das Jobjournal» (MDR) und «Arbeitsmarkt aktuell» (RBB) mitfinanziert.

Neben dem ZDF habe auch der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) inzwischen die Zusammenarbeit beendet, bei der insgesamt 350.000 Euro an die Sender geflossen sein sollen. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) kooperiere gegenwärtig noch mit der BA, hieß es bei «Zapp». Beim RBB liefen noch in der Reihe «Miteinander» Beiträge der DRV, gleiches gelte für den Hessischen Rundfunk (hr) und eine Reihe zur Rentenversicherung. «Zapp» stützte sich unter anderem auf Recherchen des Journalisten Thomas Leif für sein Buch «Beraten und verkauft».

In der Sendung sagte BA-Sprecher John-Philipp Hammersen, seine Behörde habe für solche Zwecke einen Jahresetat von rund zwei Millionen Euro. Die Kosten pro Beitrag bezifferte er auf 2000 bis 3500 Euro. Die Beträge, die an den MDR im vergangenen Jahr gingen, hatten Hammersen zufolge eine Größenordnung von 150.000 Euro. «Manchmal muss man vielleicht ein bisschen nachhelfen, damit das in den Redaktionen als Thema so gesehen wird.»

Der MDR wies die durch «Zapp» verbreitete Darstellung als «tendenziös» zurück. Richtig sei, dass eine Produktionsfirma, die das Magazin «Jojo - das Jobjournal» produziert, bis zum 30. Juni 2005 Zuschüsse von der BA erhalten habe. «Eine Einschränkung der journalistischen Darstellungsfreiheit war durch die Zahlungen der BA an die Produktionsfirma zu keinem Zeitpunkt gegeben», hieß es in einer MDR-Erklärung. Der MDR habe der BA in einem zum 1. Januar geschlossenen Lizenzvertrag die «Nachnutzung» des bereits gesendeten Materials erlaubt. Ein Einfluss auf die redaktionellen Inhalte sei ausgeschlossen.

DRV-Sprecher Ulrich Theil, der auch in den Filmen der Rentenversicherung auch als Experte auftritt, sagte zum Inhalt seiner Beiträge im RBB und hr, sie seien so gestaltet, dass der Zuschauer nicht sofort erkennen könne, dass es sich um eine Informationssendung der DRV handele. Die Fernsehsender hätten ihm garantiert, wenigstens einmal die Woche einen Spot auszustrahlen.

«Es gibt weder einen schriftlichen noch einen mündlichen Vertrag», sagte dazu ein RBB-Sprecher der dpa. «Wir tun nicht so, als seien das redaktionelle RBB-Beiträge.» Darüber hinaus habe sich der RBB auch nicht verpflichtet, die Beiträge auszustrahlen. Jeweils am Anfang und am Ende der Filme gebe es «ganz klare Einblendungen», die deutlich machten, dass es sich um Material der DRV handle. Das Format werde vorerst weiter gesendet, aber nun erneut vom Justiziariat des Senders überprüft.

Ein ZDF-Sprecher erklärte, die ZDF-Sendung «Volle Kanne» habe 2004 Beiträge zu sozialpolitischen Themen wie der «Ich-AG» oder «Hartz IV» gemacht. Die BA habe aber keinen Einfluss auf die Redaktion genommen und die Beiträge auch nicht finanziert. Von 2004 an habe das ZDF zusammen mit dem Fernsehrat eindeutige Richtlinien zur Kooperation mit Dritten erarbeitet. In diesem Zuge sei auch die Kooperation mit der Bundesagentur beendet worden. Die BA räumte am Donnerstag zwar «finanzielle Unterstützung» von TV-Berichten ein, sie hätten aber nur der Information und nicht der Imageförderung gedient.

Medienrechtler Dieter Dörr kritisierte in «Zapp», dass bei der gebotenen Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Sender «kein Geld für Berichterstattung» fließen dürfe. Und genau darum gehe es: «Um bezahlte Beiträge. Und das ist der größte Sündenfall, den ich mir überhaupt vorstellen kann.» Die Zuschauer gingen davon aus, unabhängig informiert zu werden, fügte Buchautor Thomas Leif hinzu. Dies sei der «Glaubwürdigkeitsbonus» des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Prinzip der Unabhängigkeit sei somit in Frage gestellt. (tso/dpa)

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