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Porno-Streit: Beate-Uhse-TV muss bei Sky ins Nachtprogramm

Der Abosender Sky darf Beate-Uhse-TV erst ab 23 Uhr zeigen, weil ein Gericht Zweifel am Jugendschutzsystem hegt.

Es geht um Softerotik, Hardcorepornografie, den Jugendschutz, und um deutsches Recht im Zeitalter von Youporn & Co. Das Landgericht Duisburg hat am Donnerstag eine bereits zuvor ergangene Einstweilige Verfügung gegen den Pay-TV-Sender Sky bestätigt. Demnach darf der Bezahlfernsehsender den Softerotikkanal Beate-Uhse-TV bis auf Weiteres erst von 23 Uhr an verbreiten, weil Jugendliche das Verschlüsselungssystem mithilfe einer Internetanleitung überlisten könnten. So hatte zumindest ein Mainzer Unternehmer argumentiert, der selbst im Internet unter www.ueber18cams.de ein verschlüsseltes Pornografieangebot betreibt und gegen diese Wettbewerbseinschränkung geklagt hat.

Bislang konnte Beate-Uhse-TV auf Sky Welt bereits um 20 Uhr 15 gesendet werden, weil das Angebot erst nach Eingabe einer Jugendschutz-PIN abgerufen werden konnte. Sogar die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten informiert auf ihrer Internetseite darüber, dass die Jugendschutzsperre von Sky in enger Kooperation mit den Landesmedienanstalten entwickelt wurde. Zwar könne der vierstellige Jugendschutzcode aufgrund einer im Internet veröffentlichten Methode bei einem Teil der Nutzer berechnet werden. Sofern Sky jedoch die Kunden ausreichend darauf hinweise, dass der Jugendschutz-Code regelmäßig geändert werden soll, sei von einer „Konformität des Systems mit der Jugendschutzsatzung“ auszugehen, hieß es.

Ein Sprecher des Abosenders Sky kündigte gegenüber der Agentur epd bereits an, gegen die Entscheidung des Duisburger Gerichts in Berufung zu gehen. sag

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