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Unterwegs auf Redtube.

© dpa

Pornostreaming: Gericht: Redtube-Abmahnungen sind unberechtigt

Zehntausende Internetnutzer hatten Abmahnungsbescheide bekommen, weil sie angeblich illegal Sexfilme im Netz angesehen haben. Nach Ansicht des Potsdamer Amtsgerichts waren die Abmahnungen nicht rechtens.

Die massenhaften Abmahnungen wegen angeblichen Pornostreamings im Internet sind nach einem vorläufigen Urteil des Amtsgerichts Potsdam nicht rechtens. Damit hätte die Firma The Archive AG kein Anrecht auf Gebühren und Unterlassungserklärungen, die eine Kanzlei in ihrem Auftrag von zehntausenden Internetnutzern gefordert hatte. Die Menschen sollen urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Webseite Redtube.com angesehen haben. Vor mehreren Gerichten hatten Betroffene gegen die Abmahnungen geklagt.

Das Potsdamer Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, weil Vertreter der Archive AG zu dem Verhandlungstermin am Mittwoch nicht erschienen waren. Daher ist von einem Versäumnisurteil die Rede. Die Archive AG und ihre Anwälte haben zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. „Wenn sie Einspruch einlegen, wird vor dem Amtsgericht neu verhandelt.“ (dpa)

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