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Medien: PRODUKTHAFTUNG

GEWÄHRLEISTUNG Beim Neukauf eines Geräts muss der Händler gewährleisten, dass das Gerät beim Verkauf in einwandfreiem Zustand war. Insgesamt gilt die Gewährleistung zwei Jahre.

GEWÄHRLEISTUNG

Beim Neukauf eines Geräts muss der Händler gewährleisten, dass das Gerät beim Verkauf in einwandfreiem Zustand war. Insgesamt gilt die Gewährleistung zwei Jahre. In den ersten sechs Monaten muss der Händler nachweisen, dass das Gerät beim Verkauf tatsächlich in Ordnung war. Stellt sich innerhalb der Gewährleistungszeit ein Fehler ein, hat der Händler das Recht zu Nachbesserung, beispielsweise zur Reparatur. Ist dies nicht möglich, kann der Kunde auf Wandlung (Umtausch) oder Preisnachlass drängen.

GARANTIE

Die Garantie wird unabhängig von der Gewährleistung vom Hersteller gewährt. Die Garantiezeit kann über dem Zeitraum der Gewährleistung hinaus gelten. Der Hersteller garantiert, dass ein Gerät bei sachgemäßer Nutzung einwandfrei funktioniert.

KULANZ

Im vorliegenden Fall bieten die Firmen aus Kulanzgründen eine kostenlose Reparatur über die Garantiezeit hinaus an. Ein Anspruch darauf besteht nicht. sag

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