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ProSiebenSat.1-Übernahme: Die rechtlichen Hürden waren zu hoch

Als sich Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner und der ProSiebenSat.1-Eigner Haim Saban im vergangenen Jahr über den Verkauf des TV-Konzerns an das Verlagshaus einigten, war klar, dass noch hohe Hürden zu nehmen waren.

Hamburg - Bei einem Geschäft dieser Größenordnung, das sowohl Print- als elektronische Medien betrifft, müssen die Beteiligten zwei parallel laufende Prüf- und Genehmigungsverfahren absolvieren. Der bisherige Verlauf und die Unsicherheiten einer rechtlichen Auseinandersetzung haben beide Seiten jetzt veranlasst, die Pläne aufzugeben.

Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Fusion hatte das Bundeskartellamt zu prüfen, ob eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. Festgelegt ist dies im «Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen», auch Kartellgesetz genannt. Schon in einem Zwischenbescheid im November 2005 äußerte das Kartellamt schwere Bedenken gegen den Zusammenschluss von Deutschlands größter TV-Privatsenderfamilie mit Europas größtem Zeitungsverlag.

Kartellamtspräsident Ulf Böge begründete dies mit der aus der Fusion entstehenden Marktmacht auf dem Fernsehwerbemarkt, dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen und dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen. Nachdem Springer sein Angebot einer Herauslösung von ProSieben aus dem Konzern zurückgenommen hatte, entschied das Kartellamt im Januar gegen den Zusammenschluss.

Zugleich untersuchte die 1997 eingesetzte Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) entsprechend dem Rundfunkstaatsvertrag, ob durch die Fusion im Bereich des Privatfernsehens eine «vorherrschende Meinungsmacht» entsteht. Diese wird unterstellt, wenn «die einem Unternehmen zurechenbaren Programme» im Jahresdurchschnitt einen Zuschaueranteil von 30 Prozent haben. Die KEK berechnete aus dem Zuschaueranteil von ProSiebenSat.1 von 22 Prozent und dem Einfluss von Springers Zeitungen einen Prozentanteil von 42 Prozent und untersagte das Geschäft.

Gegen diese beiden Negativ-Entscheidungen hatte die Axel Springer AG noch mehrere Möglichkeiten. Das Veto des Kartellamts hätte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) mit einer Sondergenehmigung überstimmen können. Für diesen Fall hatten jedoch bereits zwei Zeitungsverlage Klagen in Aussicht gestellt; die Folge wäre ein langwieriges Gerichtsverfahren gewesen.

Das ablehnende Votum der KEK hätte die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten mit Dreiviertel-Mehrheit aufheben können. In einer ersten Sitzung am Dienstag in Erfurt erörterten die Medienwächter bereits mehrere mögliche Auflagen für die TV- Senderfamilie, die sie für den Fall einer Genehmigung beschließen könnten. Die Überlegungen gingen von umfangreicher Sendezeit für Dritte über ein unabhängiges Aufsichtsgremium bis zum Verkauf eines Senders. Je nachdem, wie die Entscheidung ausgefallen wäre, hätte Springer auch hier der Rechtsweg offen gestanden. (tso/dpa)

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