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Radio: Alles Porno, oder was?

Der Namensstreit zwischen Radio 1 in Zürich und Radio Eins in Potsdam verschärft sich.

Der Ton wird radikaler. Roger Schawinski, Betreiber von Radio 1 in Zürich, „sieht einer Klage von Radio Eins mit Gelassenheit entgegen“. Radio Eins wird vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) veranstaltet, der sich durch die Schweizer Station in eine ungerechtfertigte Konkurrenzsituation gebracht fühlt. Nach Aussage von Roger Schawinski hat der RBB ihn aufgefordert, den Namen von Radio Eins zu ändern, da sonst umgehend Klage eingereicht werden würde. Außerdem solle Radio 1 sein Programm in Deutschland nicht mehr übers Internet und den Claim „Nur für Erwachsene“ verwenden dürfen. „Radio 1 weist dies in aller Form zurück“, sagte Schawinski.

Die Forderung des RBB entspreche in keiner Weise der deutschen Rechtsprechung. Eine ähnlich gelagerte Klage habe der Bundesgerichtshof abgewiesen. So wollte die deutsche Hotelkette „Maritim“ dem „Hotel Maritim“ in Kopenhagen verbieten, sein Angebot in Deutschland ins Internet zu stellen. Im Urteil, wie es Schawinski zitiert, heiße es, dass es nicht dazu führen dürfe, „dass jedes im Inland abrufbare Angebot ausländischer Dienstleistungen im Internet bei Verwechslungsgefahr mit einem inländischen Kennzeichen kennzeichenrechtliche Ansprüche auslöst.“ Erforderlich sei vielmehr ein „hinreichender wirtschaftlich relevanter Inlandsbezug“. Ein solcher sei im Fall von „Hotel Maritim“ nicht gegeben gewesen.

Für Schawinski ist die Ausgangslage beim Züricher Radio 1 noch klarer. Diese Station bemühe sich nicht um Werbung aus Deutschland oder um ein deutsches Publikum. Zudem seien die schweizerdeutschen Programme für den Großteil der Berliner Hörer von Radio Eins weder verständlich noch inhaltlich von Interesse. Auch unterschieden sich die Namen beider Programme deutlich. Die weitere RBB-Forderung, dass Radio 1 auf seinen Claim „Nur für Erwachsene“ verzichten soll, weist Schawinski ebenfalls zurück. Seiner Ansicht nach handelt es sich nicht um einen schützenwerten, kreativen Begriff, „sondern um einen im Alltag häufig gebrauchten Begriff, der sich beispielsweise auf der Hülle jedes Pornofilms findet.“

Der RBB hatte von Schawinski bis zum 20. April eine Unterlassung gefordert. Über einen Anwalt bat er um Aufschub bis zum 29. April. „Sollte Roger Schawinski bis zu diesem Termin keine Unterlassungserklärung abgeben, dann werden wir wie angekündigt den Gerichtsweg beschreiten“, sagte RBB-Sprecher Ralph Kotsch. Geredet wird auch: Für den 30. Mai ist ein Gespräch zwischen Schawinski und RBB-Chefin Dagmar Reim geplant. Joachim Huber

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