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Die Silvesternacht in Köln hat eine Debatte über die Kriminalität von "Nordafrikanern" entfacht.

© Markus Böhm/dpa

Rassismus und Medien: Wie relevant ist die Nationalität von Tatverdächtigen?

Der Pressekodex steht auf dem Prüfstand. Kommende Woche diskutiert der Presserat über die Diskriminierungsrichtlinie. Es gebe "keine Sprechverbote", sagt dessen Geschäftsführer.

Wer waren die Täter der Silvesternacht in Köln, als es zu zahlreichen Diebstählen und Übergriffen auf Frauen kam? „Unbekannte“? „Männer“? Oder doch „Nordafrikaner“? Der Pressekodex warnt davor, dass in der Berichterstattung die Erwähnung der Herkunft oder des religiösen Hintergrundes von (mutmaßlichen) Straftätern „Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte“.

Darauf solle nur Bezug genommen werden, wenn „für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht“, heißt es unter Ziffer 12.1. Diese Richtlinie könnte in der kommenden Woche verändert werden.

Am Mittwoch tritt der Deutsche Presserat zusammen und diskutiert eine mögliche Neuausrichtung der Selbstverpflichtung. Nach den Ereignissen in Köln hatte es eine teils heftige Debatte um die Berichterstattung gegeben, beim Presserat gingen zahlreiche Beschwerden ein.

Der Vorwurf: Journalisten würden gezielt die Herkunft der Täter verschweigen. „Vor allem der Druck aus der Bevölkerung, etwa über soziale Medien, hatte einen Einfluss auf die gesellschaftliche Debatte“, sagt der Geschäftsführer des Presserates, Lutz Tillmanns, dem Tagesspiegel. Dabei enthalte die Diskriminierungsrichtlinie „keine Sprechverbote".

Kann auch die Nicht-Erwähnung von Nationalitäten Vorurteile schüren?

Dennoch sehen viele Journalisten Handlungsbedarf. „Das Schlimmste ist doch, wenn Leser (...) sich im kostenlosen Internet besser informiert fühlen, weil die Presse Ross und Reiter nicht nennt“, sagte Rolf Seelheim, Chefredakteur der „Nordwest-Zeitung“, am Donnerstag der epd. Auch die Nicht-Erwähnung von Nationalitäten könne Vorurteile schüren.

Die Richtlinie geht auf das Jahr 1971 zurück. Damals hatte der Verband der Deutsch-Amerikanischen Clubs, der sich für die transatlantische Freundschaft einsetzt, beanstandet, dass in Artikeln über amerikanische Soldaten nach der Hautfarbe unterschieden wird. Der Presserat empfahl daraufhin „darauf zu verzichten, die Rassenzugehörigkeit der Beteiligten ohne zwingend sachbezogenen Anlass zu erwähnen“.

"Rapefugees not welcome", hieß es nach Köln

Zwei Jahre später wurde der Pressekodex beschlossen, in den diese Empfehlung aufgenommen wurde. Ende der 1980er Jahre wollte der Zentralrat der Sinti und Roma sogar ein Verbot jeglicher Erwähnung der ethnischen, rassischen oder religiösen Zugehörigkeit von Beschuldigten erreichen.

Die nachträgliche Bezeichnung „Nordafrikaner“ für die Täter von Köln hat der Flüchtlingsdebatte eine neue Dimension verliehen. „Rapefugees not welcome!“ (etwa: vergewaltigende Flüchtlinge nicht willkommen!“) ist seitdem auf Bannern der rassistischen Pegida-Bewegung zu lesen. Dem Presserat steht in der kommenden Woche keine leichte Aufgabe bevor.

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