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Medien: Rechtsextremismus: Verbotene Internet-Links?

Dem Computerjournalisten und Buchautor Burkhard Schröder droht möglicherweise eine Anklage wegen der "Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen", weil er auf seiner Internet-Seite "Links mit strafrechtlich relevanten Inhalten" veröffentlicht haben soll. In einem Schreiben des Berliner Landeskriminalamtes wurde Schröder darüber informiert, dass gegen ihn ermittelt werde.

Dem Computerjournalisten und Buchautor Burkhard Schröder droht möglicherweise eine Anklage wegen der "Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen", weil er auf seiner Internet-Seite "Links mit strafrechtlich relevanten Inhalten" veröffentlicht haben soll. In einem Schreiben des Berliner Landeskriminalamtes wurde Schröder darüber informiert, dass gegen ihn ermittelt werde.

Schröder, der sich durch mehrere Bücher über rechtsextremistische Tendenzen einen Namen gemacht hat und über diese Themen in Zeitungen und Zeitschriften schreibt - unter anderem für den Tagesspiegel - weist die Vorwürfe von sich. Durch seine Arbeit sowie durch die Kommentierung der Links und die auf seiner Homepage untergebrachte Grafik "Stop Fascism" habe er sich von den Inhalten der von ihm verlinkten Seiten deutlich distanziert, argumentiert Schröder. Zudem habe er sich vor der Veröffentlichung der Verweise über die rechtliche Situation informiert. Demnach ist eine Distanzierung von den Web-Seiten zwar Pflicht, es werde jedoch nicht festgelegt, in welcher Form diese stattzufinden hat.

Entstanden ist die Linkliste bei Schröders Recherchen für sein 1995 bei Rowohlt erschienes Buch "Neonazis und Computernetze". Auf der Homepage unter www.burks.de wurden neben den im Buch gedruckten Fußnoten mit entsprechenden Internet-Adressen weitere Links zu linken und rechten Seiten im Internet untergebracht. Der Entscheidung, ob gegen Schröder ein Verfahren wegen der rechten Hyperlinks eröffnet wird, könnte weitreichende Folgen für die Medienbranche, aber auch Wissenschaftler und ihre Online-Publikationen haben, da die Nennung von Internet-Verweisen inzwischen sowohl bei gedruckten als auch bei elektronischen Medien üblich ist. Allgemeine Empfehlungen, wie mit Internet-Links umzugehen ist, gibt es beispielsweise vom Deutschen Presserat noch nicht. Es habe bislang noch keine Fälle gegeben, in denen dies ein Thema gewesen sei, sagte der Referent des Beschwerdeausschusses, Arno Weyand, gestern dem Tagesspiegel. "Ein Link könne für die Informationspflicht der Medien sinnvoll sein, was nicht heiße, dass die juristische Seite zu einem anderen Schluss kommt." Sollte diese Problematik bei einem Online-Medium auftreten, "werden wir uns des Themas annehmen", so Weyand weiter.

In dem bislang spektakulärsten Verfahren war die PDS-Abgeordnete Angela Marquardt wegen eines Verweises zur linksextremen Zeitschrift "Radikal" verklagt worden. Da Marquardt jedoch nachweisen konnte, dass sie zu der Zeit der Verlinkung nicht wissen konnte, dass unter der angegeben Adresse später zu einer Straftat (Sabotage von Bahnanlagen und ähnliches) augerufen würde, wurde sie von dem Vorwurf freigesprochen.

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